Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 34

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Sozialversicherung, von ihrem Selbstbild her den Menschen in ihrem Land verpflichtet sind. Sie werden sich ihre Versorgung im Land nicht aus der Hand nehmen lassen. Daher gehe ich davon aus, dass eine solche Situation nicht eintritt.

Ich denke, dass es wichtig ist, dass die Landesregierung und die Sozialversicherung in einem Bundesland auf ihrer Ebene entscheiden wollen. Es gibt viele Beispiele, wo das funktioniert. Es ist aber wichtig, sicherzustellen, dass es Konsequenzen gibt, wenn sie das nicht tun. Eine dieser Konsequenzen könnte sein, dass dann die Entscheidung nicht auf Landesebene, sondern auf Bundesebene getroffen wird. Solche Elemente haben wir mehrmals sichergestellt. Aber ich sage, es gibt ein klares Signal auch der Länder, der Sozialversicherung, dass man das auch als Druckmittel oder als Kon­sequenz einsetzen möchte. Ich gehe davon aus, dass wir das Instrument nicht brauchen, ich werde es aber in den Gesundheitsreformprozess einbringen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Höllerer.

 


Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Im Mittelpunkt einer guten Gesundheitsreform steht die Absicherung der bestmöglichen medizinischen und medikamentösen Versor­gung der Bevölkerung. Die Menschen im ländlichen Raum müssen auf eine gleich­wertige und hochqualitative Versorgung, genauso wie im städtischen Bereich, vertrauen können.

Wie kann die Gesundheitsreform genutzt werden, um eine Aufwertung der Hausärzte herbeizuführen – insbesondere auch an die Nachfolge bei Landärzten denkend, um diese sicherzustellen? (Abg. Mag. Kogler: Die Frage passt überhaupt nicht her!) Und welche Gespräche haben Sie im vergangenen Jahr mit der Apothekerkammer und mit der Ärztekammer über die Frage der ärztlichen Hausapotheken geführt, und zu welchen Ergebnissen sind Sie gekommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, erstens ergibt sich die Aufwertung der Hausärzte dadurch, dass sie in die Versorgung in der Region eingebunden sein werden, dass es auch in der Region ein abgestuftes Modell gibt, wo man die Funktion des Hausarztes bei der Versorgung der Region auch stärken und transparenter gestalten muss.

Zum zweiten Teil der Frage, zur ärztlichen Hausapotheke gibt es einen klaren gesetz­lichen Auftrag, der erstens vorsieht, dass Ärztinnen und Ärzte in einer Ein-Arzt-Gemeinde eine ärztliche Hausapotheke haben können. Ich habe mit beiden Kammern, Ärztekammer als auch Apothekerkammer, sichergestellt, dass man an diesem Prinzip auch festhalten will, und ich habe auch sichergestellt, dass dort, wo es Versor­gungs­schwierigkeiten geben könnte, die Apotheker sehr gefordert sind, auch Medi­kamente so zur Verfügung zu stellen, dass sie tatsächlich die Menschen erreichen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Auf den Einwand des Herrn Abgeordneten Kogler, den er mir gerade zugerufen hat: Sie haben natürlich vollkommen recht, eine Frage darf gestellt werden. Ich korrigiere die Fragen nicht, aber ich nehme voll zur Kenntnis, dass der Herr Bundesminister natürlich nur verpflichtet ist, die eine erste Frage zu beantworten. Wenn weitere gestellt werden, obliegt es dem Herrn Bundes­minister, ob er darauf eingeht oder nicht.

Nächste Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Grosz.

 


Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Bundesminister! Das Gesundheitswesen in Österreich ist unfinanzierbar geworden, es implodiert. In der Steiermark verkauft respektive verschenkt die steirische Landesregierung ein neues Spital an einen pri-


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