Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 67

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gesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitge­setz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdoku­men­tationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minder­heiten-Schulgesetz für Kärnten, das Privatschulgesetz und das Religionsunterrichts­gesetz geändert werden (1631 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorgani­sationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und weitere geändert werden (1631 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Art 1 Z.4 wird

in der Überschrift zu § 7a die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule",

in § 7a Abs.1 erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildende höhere Schule",

in § 7a Abs.2 zweiter Satz die Wortfolge "allgemein bildende höhere Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildende höhere Schule",

in § 7a Abs. 5 erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" und

in § 7a Abs. 6 erster Satz beide Male die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" ersetzt.

2. In Art 1 Z.10. wird in §21b Abs. 2 zweiter Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" ersetzt.

3. In Art 1 Z.22a. wird in § 39 Abs. 2 erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" und in § 39 Abs. 2 erster Satz zweiter Teil die Wortfolge "allgemein bildende höhere Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildende höhere Schule" ersetzt.

4. In Art 1 Z.23. wird

in § 40 Abs. 2a erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule",

in § 40 Abs. 2a Ziffer 2 erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule",

in § 40 Abs. 2a zweiter Absatz erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" und

in § 40 Abs. 2a zweiter Absatz zweiter Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höhe­ren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" ersetzt.

5. In Art 1 Z.24. wird in § 40 Abs. 3a erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" und in § 40 Abs. 3a letzter Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" ersetzt.

6. In Art 2 Z.12 wird im eingefügten Satzteil das Wort "grunlegende" durch das Wort "grundlegende" ersetzt.

 


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