gesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Privatschulgesetz und das Religionsunterrichtsgesetz geändert werden (1631 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und weitere geändert werden (1631 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In Art 1 Z.4 wird
in der Überschrift zu § 7a die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule",
in § 7a Abs.1 erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildende höhere Schule",
in § 7a Abs.2 zweiter Satz die Wortfolge "allgemein bildende höhere Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildende höhere Schule",
in § 7a Abs. 5 erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" und
in § 7a Abs. 6 erster Satz beide Male die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" ersetzt.
2. In Art 1 Z.10. wird in §21b Abs. 2 zweiter Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" ersetzt.
3. In Art 1 Z.22a. wird in § 39 Abs. 2 erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" und in § 39 Abs. 2 erster Satz zweiter Teil die Wortfolge "allgemein bildende höhere Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildende höhere Schule" ersetzt.
4. In Art 1 Z.23. wird
in § 40 Abs. 2a erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule",
in § 40 Abs. 2a Ziffer 2 erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule",
in § 40 Abs. 2a zweiter Absatz erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" und
in § 40 Abs. 2a zweiter Absatz zweiter Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" ersetzt.
5. In Art 1 Z.24. wird in § 40 Abs. 3a erster Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" und in § 40 Abs. 3a letzter Satz die Wortfolge "allgemein bildenden höheren Schule" durch die Wortfolge "allgemeinbildenden höheren Schule" ersetzt.
6. In Art 2 Z.12 wird im eingefügten Satzteil das Wort "grunlegende" durch das Wort "grundlegende" ersetzt.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite