Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 89

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übermittlung der vollständigen Evaluierung der Bundestheaterorganisation

eingebracht in der 150. Sitzung des Nationalrates am 29. März 2012 im Zuge der Debatte zu TOP 3, Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (1586 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird (1721 d.B.)

Die Durchführung einer Evaluierung der Bundestheaterorganisation in organi­satorischer und struktureller Hinsicht hat legistische Verbesserungspotentiale aufge­zeigt, die schließlich zu vorliegender Regierungsvorlage führten.

Leider wurden den Mitgliedern des Kulturausschusses, die darüber im Ausschuss zu beraten hatten, nur eine knapp 90-seitige Zusammenfassung („Executive Summaries”) der ursprünglich über 600 Seiten starken Evaluierung übermittelt. Die Bundesministerin begründete dies mit dem Argument, dass es sich aus rechtlicher Sicht um Ge­schäftsgeheimnisse der Bundestheater-Holding handle, deren Veröffentlichung den Häusern Wettbewerbsnachteile bringen könnte.

Allerdings wurde bekannt, dass die Kultursprecherinnen der Regierungsfraktion sehr wohl die vollständige Fassung der Evaluierung zur Einsicht erhalten haben. Die Abge­ordneten der Opposition hatten denselben Wissenstand wie die Öffentlichkeit, da die Zusammenfassung der rund 555 000 Euro teuren Evaluierung auf der Homepage des BMUKK veröffentlich wurde. Um hier zu differenzieren sollte den Mitgliedern des Kultur­ausschusses die Vollversion der Evaluierung zur Verfügung gestellt und sie gleichzeitig zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, den Kultur­sprechern aller Fraktionen ehest bald die vollständige Fassung der rechtlichen Evaluierung des Bundestheaterkonzerns unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht zukommen zu lassen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übermittlung aller Evaluierungen an die Kultursprecher

eingebracht in der 150. Sitzung des Nationalrates am 29. März 2012 im Zuge der De­batte zu TOP 3, Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (1586 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird (1721 d.B.)

Die Evaluierung der Bundestheaterorganisation wurde den Mitgliedern des Kultur­ausschusses, die darüber im Ausschuss zu beraten hatten, nur eine knapp 90-seitige Zusammenfassung („Executive Summaries”) der ursprünglich über 600 Seiten starken Evaluierung übermittelt. Begründet wurde dies mit dem Argument, dass es sich aus


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