Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 90

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rechtlicher Sicht um Geschäftsgeheimnisse der Bundestheater-Holding handle, deren Veröffentlichung den Häusern Wettbewerbsnachteile bringen könnte. Interessanter­weise haben die Kultursprecher der Regierungsfraktionen sehr wohl Einsicht in die vollständige Fassung erhalten.

Nachdem für die Erstellung der Evaluierung insgesamt 555 000 Euro (an Steuer­geldern) in die Hand genommen wurden, haben auch die Kultursprecher bzw. die Kultursprecherin der Oppositionsfraktionen das Recht auf Kenntnis der vollständigen Fassung.

Um derartiges Ungleichgewicht zukünftig zu vermeiden, sollten alle kulturrelevanten Evaluierungen und Berichte, die durch Steuergelder finanziert wurden, den Kultur­sprechern aller Fraktionen unter Wahrung der Verschwiegenheit zur Kenntnis gebracht werden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, den Kultur­sprechern aller Fraktionen zukünftig sämtliche durch öffentliche Gelder finanzierte Evaluierungen und Berichte aus dem kulturellen Bereich unter Wahrung der Ver­schwie­genheitspflicht zuzuleiten.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Dr. Schmied. – Bitte.

 


13.00.01

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte zu drei Punkten kurz Stellung nehmen: zum Ersten zur Novelle des Bundestheaterorga­nisa­tionsgesetzes, zum Zweiten zur Bundestheaterevaluierung grundsätzlich, und dann zur Frage der Veröffentlichung der Berichte im Besonderen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf mit der Novelle zum Bundestheaterorganisationsgesetz beginnen und schließe gleich an den Redebeitrag des Herrn Abgeordneten Zinggl an. Ja, mir ist eine moderne, effektive öffentliche Verwaltung ein großes Anliegen; mir ist es aber auch ein großes Anliegen, dass wir über die einzelnen Verantwortungsbereiche immer wieder in Klarheit sprechen und uns immer wieder auch darüber verständigen, wer was in welcher Funktion und Rolle verantwortet und daher für seine Verantwortung welches Maß an Information und Wissen braucht.

Das sind für mich die Kernelemente, wenn Sie so wollen, der Public Governance. Nicht alles, was für den Unternehmensbereich Gültigkeit hat, muss auch für den öffentlichen Bereich praktikabel sein. Daher müssen wir jeden einzelnen Fall, denke ich, immer wieder auch genau aus Sicht der öffentlichen Hand und des öffentlichen Interesses bewerten.

Die Novelle zum Bundestheaterorganisationsgesetz hat im Wesentlichen fünf einzelne Zielsetzungen.

 


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