Erster Punkt: Es geht um den Kompetenzkatalog des Aufsichtsrates, um Klarheit über die Aufgaben der Aufsichtsräte und vor allem auch die zustimmungspflichtigen Geschäfte. Das heißt, einen klaren, umfassenden, einheitlichen Kompetenzkatalog der Aufsichtsräte in Übereinstimmung mit dem GesmbH-Gesetz zu schaffen, war hier Ziel und Auftrag.
Zweiter Punkt: Neufassung der Abberufung der Aufsichtsräte. Auch hier geht es um Klarheit. Herr Abgeordneter Zinggl, die Funktion des Aufsichtsrates ist, Kontrolle im Interesse des Eigentümers auszuüben. Eigentümerverantwortung trägt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. (Abg. Dr. Zinggl: Eigentümerin ist die Republik!) Ich bin diejenige, die auch die politische Verantwortung zu tragen hat. Daher ist es selbstverständlich, dass die Aufsichtsräte auch das Vertrauen der Eigentümervertreterin genießen müssen. Wer hat denn letztlich die politische Verantwortung, wenn etwas nicht geht? – Dann bin das in meinem Kompetenzbereich ich. Und daher ist diese Bestimmung, analog zu den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen, wichtig.
Dritter Punkt: Klarstellung des Dirimierungsrechtes. Wir haben in Österreich die Freiheit der Kunst im Verfassungsrang verankert, das ist ein zentraler und wichtiger Punkt. Schauen wir nur, was jetzt gerade in Ungarn passiert! Das ist ein hoher Wert in Österreich, und es ist mir auch wichtig (Abg. Grosz: Was passiert denn in Ungarn?), dass die künstlerischen Leiter der Theater, der Museen entsprechend in Position sind und das Dirimierungsrecht eben auch entsprechend dokumentiert ist.
Der vierte Punkt umfasst das bereits erwähnte Publikumsgespräch. Es soll öffentliche Publikumsgespräche geben, zweimal pro Spielzeit, mit entsprechendem Protokoll und Behandlung im Aufsichtsrat.
Beim fünften Punkt geht es um die Umbenennung im Gesetz: Theaterservice in „ART for ART“. Das entspricht dem Markennamen, wie er auch jetzt schon im Einsatz ist.
Das sind die Punkte zur Novellierung des Bundestheaterorganisationsgesetzes. Ich freue mich, wenn es hier doch breite Zustimmung gibt.
Zweiter Punkt: Bundestheaterevaluierung. Gerade vor dem Hintergrund der Budgetsituation, gerade vor dem Hintergrund der jetzt über ein etwas fragwürdiges Buch in Deutschland begonnenen kulturpolitischen Debatte ist es wichtig, dass wir alles daransetzen, dass die Mittel für Kunst und Kultur möglichst effektiv zum Einsatz kommen – ebenso, wie wir ja im Bildungsbereich intensiv daran arbeiten, dass die Mittel auch im Klassenzimmer, bei den Schülerinnen und Schülern ankommen.
Das war das Motiv für die Evaluierung. Ich bin mittlerweile sehr, sehr froh darüber, dass wir diese Evaluierung gemacht haben. Es war letztlich ein Auftrag aus dem Regierungsprogramm an mich, und ich möchte allen Beteiligten, vor allem dem Regierungspartner, ad personam Frau Abgeordneter Fuhrmann, sehr, sehr herzlich für die Zusammenarbeit danken!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gerade im Kulturbereich keine Selbstverständlichkeit, eine betriebswirtschaftliche Analyse durchzuführen, wo wir nicht die mediale Begleitung und mediale Aufregung haben, sondern wo ich ganz im Gegenteil mittlerweile auch schon international von Kollegen darauf angesprochen werde, wie wir denn das so konstruktiv, so zielgerichtet geschafft haben.
Selbstverständlich haben alle unmittelbar in Verantwortung Befindlichen – Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Bundestheater-Holding – alle Detailberichte! Um diese Frage, wer welche Informationen hat, ist eine intensive Debatte im Kulturausschuss entstanden. Nur, um jetzt einen Punkt gleich auszuräumen: Der Detailbericht umfasst 550 Seiten. Ich weiß also nicht, wo und wann die 700 Seiten zustande gekommen sind. Es ist mir nur wichtig, darauf hinzuweisen. Sie werden das dann wissen, wenn ich in der Folge
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