Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 94

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Dirimierungsrecht des künstlerischen Leiters und die Abberufungsmöglichkeit der Aufsichtsratsmitglieder durch die entsendenden Gremien. Die Anpassungen, die sich an das GesmbH-Gesetz anlehnen, sollen auch im Hinblick auf die notwendigen und in den Konzernaufsichtsräten bereits genehmigten Maßnahmen Klarheit bringen und die Durchführung erleichtern helfen.

Erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zum Evaluierungsbericht selbst. Es ist erfreulich, wenn – wie in dem Bericht geschrieben steht – die Bundestheater-Holding, die als Management- und Führungs-Holding konzipiert ist, ihre Führungsfunktion verstärkt wahrnehmen wird und daher Fehlentwicklungen, wie es sie in der Ver­gangenheit sicher auch gegeben hat, verhindert werden können. Die Implementierung einer integrierten Konzernplanung und strategische Zielvorgaben werden dabei sicher unterstützend wirken. Ebenso sinnvoll ist es, wenn Controlling, Rechnungswesen et cetera als Instrumente zur Konzernsteuerung und ‑verwaltung ausgebaut werden und auch die wirtschaftliche Entwicklung neben der künstlerischen Entwicklung die notwendige Aufmerksamkeit erhält.

Bei den Einsparungen wird ein relativ großer Brocken über die Erhöhung der Kartenpreise hereinkommen. Ernst & Young gehen in etwa von 50 Prozent aus. Das könnte man jetzt auf der einen Seite für sehr viel halten. Wenn man allerdings die Kartenpreise der österreichischen Bundestheater im internationalen Schnitt betrachtet, sind die Erhöhungen durchaus gerechtfertigt, besonders wenn man die Qualitäts­kriterien als Maßstab heranzieht, die im internationalen Vergleich für Österreich durchaus sehr positiv ausfallen.

Dass aber dem wirtschaftlichen Erfolg nicht alles untergeordnet werden darf und auch nicht wird, das zeigt sich in der Tatsache, dass einige Vorschläge, die eben nur Vor­schläge sind, nicht umgesetzt wurden. Beispielsweise wurde der Idee, die Sommer­pause zu verkürzen, nicht Rechnung getragen. Jeder, der die Festivalszene in Öster­reich im Sommer beobachtet und kennt, weiß, dass durch diese Festspiele, Festivals et cetera Kunst und Kultur in die Regionen hinausgetragen werden und dass dort auch jene Künstlerinnen und Künstler zu sehen und zu hören sind, die sonst die Bun­destheater bespielen. Wenn wir also den Auftrag ernst nehmen, dass Kunst nicht nur auf die Bundeshauptstadt Wien beschränkt sein darf, dann müssen wir den Künstlern im Sommer natürlich die Gelegenheit dazu geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Um dem durchaus nachvollziehbaren Argument zu entsprechen, dass besonders Touris­ten, die im Sommer nach Wien kommen, auch die Möglichkeit eines Theater­besuchs haben sollen, möchte ich nur auf die oft genutzte Möglichkeit zu Fremd­gastspielen verweisen. Wir in Linz machen das regelmäßig.

Zusammenfassend kann man sagen, die Evaluierung der Bundestheater unter wirt­schaftlichen Gesichtspunkten ist ein guter Boden für Reformen. Die daraus resultieren­den gesetzlichen Änderungen und Maßnahmen sind folgerichtig und logisch, sie werden daher von uns auch mitgetragen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Ablinger.)

13.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jury. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Markowitz: Kulturstadt Gmünd! – Ruf bei der ÖVP: Kulturhauptstadt von Kärnten!)

 


13.17.04

Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Ja, im Gegensatz zu Tirol gibt es in Kärnten eine Kunsthauptstadt, und das ist die Künstlerstadt Gmünd!

 


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