Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 95

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Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrte Frau Bundesministerin! Wir haben heute schon viel über das Bundestheatergesetz gehört. Ich möchte auf das Kunst­förderungsgesetz und auch auf die Forderung des Abgeordneten Zinggl von den Grünen eingehen, dieses UNESCO-Abkommen noch einmal zu ratifizieren.

Ich bin aber sehr froh darüber, dass die anderen Parteien sehen, dass dieses Abkommen doch nicht der Schritt in die richtige Richtung ist. Warum? – Wenn man sich den Art. 16 dieses UNESCO-Gesetzes oder dieses UNESCO-Konvolutes, dieser UNESCO-Urkunde anschaut, dieses Abkommens, das wir ratifizieren sollen, was wir aber nicht tun werden: Die Vorzugsbehandlung für Entwicklungsländer durch die entwickelten Länder erleichtert den Kulturaustausch mit Entwicklungsländern – was ja gut ist –, indem sie im geeigneten institutionellen und rechtlichen Rahmen Künstlern, Kulturschaffenden und anderen im Kulturbereich Tätigen sowie kulturellen Gütern und Dienstleistungen aus Entwicklungsländern eine Vorzugsbehandlung gewähren.

Das geht, glaube ich, ein bisschen gegen das Gleichheitsgesetz. Genauso, wie diese Anträge der Grünen eigentlich immer wieder gegen dieses Gleichheitsgesetz verstoßen: mit den Sozialversicherungsgesetzen für die Künstler, die einfach immer wieder eine Besserstellung gegenüber der normalen Bevölkerung wollen.

Ich glaube, man wird sich endlich einmal dazu durchringen müssen, Kunstankäufe und künstlerische Beiträge einfach wirklich steuerfrei zu stellen. (Beifall bei der FPÖ.) Das wäre, glaube ich, ein Schritt in die Richtung, dass wir die Künstler, vor allem junge Künstler, auf ihrem sozialen Weg besser unterstützen können.

Im Übrigen ist, was diese Anträge der Grünen betrifft, noch Folgendes zu sagen. Ich vergleiche das ja immer wieder, den Abgeordneten Zinggl, der selbst immer wieder mit Stasi-Methoden arbeitet. Man braucht nur anzuschauen, was er mit der Kunsthalle macht. Da braucht man diese Anträge, glaube ich, nicht so ernst zu nehmen (Abg. Dr. Zinggl: ... Replik von Unterreiner gelesen?) und kann eigentlich diese Bemer­kungen immer wieder einfach ins Leere laufen lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich muss mich bei der Frau Minister noch einmal bedanken. Wir haben gehört, durch das Bundestheatergesetz wird es mehr Transparenz geben, und das wird auch so kommen. 0,6 Prozent vom BIP, das heißt 430 Millionen € vom Bund für Kunst und Kultur in einer sehr schwierigen Zeit ist recht ordentlich. Das wird von den Ländern und Gemeinden noch getoppt. Da sind wir also auf einem guten Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

13.20


13.20.20Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Jury! Für den Vorwurf in Richtung des Herrn Abgeordneten Zinggl, dass dieser hier im Hohen Haus mit „Stasi-Methoden“ arbeite, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Jury vollführt eine hinnehmende Geste. – Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Kopf: Das ist aber jetzt keine Belobigung!)

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Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.21.25

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Danke, Herr Präsident, ich kenne die GO-Bestimmungen.

Abgeordneter Jury hat berichtet, dass wir jetzt verhandeln, ob Österreich der UNESCO-Konvention beitreten soll oder nicht. – Ich darf Sie aufklären: Österreich hat diese Konvention bereits vor vielen, vielen Jahren unterschrieben.

 


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