Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 93

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ausgelacht! Ich habe mich gefreut darüber, dass Sie sich auch kritisch selbst reflek­tieren (Ruf bei der ÖVP: Angelacht! – weitere Zwischenrufe), selbst reflektieren und ernsthaft und konstruktiv über Dinge nachdenken, so wie Sie selbst gesagt haben, und darüber nachdenken, wie man noch besser zusammenarbeiten kann. (Abg. Petzner: Hat der Bericht jetzt 700 Seiten oder 550?)

Ja, das gehört einfach unterstützt, diese kritischen Überlegungen, die Sie da angestellt haben. Auch wir stellen uns eine ernsthafte Zusammenarbeit unter den Parlaments­parteien so vor. Daher werden wir diesem Antrag, den Sie hier eingebracht haben – Antrag von Kollegen Markowitz: Evaluierung der Bundestheaterorganisation (Abg. Petzner: Hat der Bericht 700 Seiten oder 550? – Sie kann es auch nicht beantworten!) –, heute zustimmen, weil wir auch der Meinung sind, dass die Kultur­sprecher und ‑sprecherinnen der Parlamentsparteien diesen Bericht bekommen sollen.

Ich möchte aber noch ein anderes Thema ansprechen, das wir auch im Kultur­ausschuss behandelt haben: Das war der Antrag von Kollegen Zinggl zum Kunst­förderungsgesetz. Das beinhaltet das UNESCO-Übereinkommen. Ich habe das schon im Ausschuss gesagt, möchte es hier aber wiederholen:

Wir begrüßen natürlich das UNESCO-Abkommen – Österreich war ja auch einer der ersten Staaten, die dieses Abkommen unterzeichnet haben. Besonders positiv finden wir selbstverständlich auch das Kernstück dieses Übereinkommens, nämlich das Recht eines jeden Staates, regulatorische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, förderliche Rahmenbedingungen für eine Vielfalt kultureller Aktivitäten, Waren und Dienstleistungen zu schaffen. Das verhindert nämlich einen Wettbewerb und sichert und begünstigt nationale kulturelle Waren und Dienstleistungen.

Die Kunst- und Kulturförderung des BMUKK und das Kunstförderungsgesetz stellen bereits einen Beitrag zur Sicherung dieser kulturellen Vielfalt dar. Hier möchte ich an den § 1 des Kunstförderungsgesetzes erinnern, wo das drinsteht. Eine simple zusätz­liche Nennung des UNESCO-Abkommens hätte hier auch keinen konkreten Mehrwert für die KünstlerInnen.

Auch die bereits erwähnten fünf musikalischen Grundrechte des International Music Council sind nicht Bestandteile dieses UNESCO-Abkommens. Sie sind ein Leitbild und ein Mission Statement dieses internationalen Abkommens. Eine Nennung dieser musi­kalischen Grundrechte würde einfach den Musikbereich gegenüber anderen Bereichen bevorzugen, das Kunstförderungsgesetz soll aber für alle Sparten da sein und allen Künsten offenstehen. Alles andere würde auch den Grundrechten, der Gleichbehand­lung widersprechen, und das will ja keiner von uns. (Beifall bei der SPÖ.)

13.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.13.25

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Evaluierung der Bundestheater wurde ein sehr positiver und in dieser Branche auch wirklich nicht alltäglicher Prozess gestar­tet. Das kann man durchaus öfter sagen. Wenn man allein davon ausgeht, dass von dem Einsparvolumen, das Ernst & Young ausgerechnet haben – diesen 14 Millio­nen € –, 12,5 Millionen € bis zum Ende der Spielsaison 2014/2015 hereingebracht werden sollen, ist das eine durchaus erkleckliche Summe.

Die rechtlichen Änderungen, die sich aus dem Evaluierungsbericht ergeben haben, werden auch dazu beitragen, dass es in den Abläufen mehr Klarheit gibt. Dezidiert herausgreifen möchte ich – und das ist auch schon ein paar Mal erwähnt worden – das


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