Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 104

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unternehmen. Dabei wurden entsprechende Instrumente gefunden, um den Austausch dieser sensiblen Daten auch wirklich sicher zu gestalten.

Der zweite Punkt ist, dass mit diesem Gesetz die Voraussetzung für eine elektronische Kommunikation in der Vertragsversicherung insgesamt geschaffen wird. Auch da geht es vorwiegend um den Komfort der Kunden, der Versicherten, weil es ja letztlich um große Datenmengen geht.

Man kennt das. Man bekommt eine Versicherungspolizze mit jeder Menge Bedin­gungen, ein ganzes Konvolut. Heute sind ja viele Menschen an die elektronische Kommunikation gewöhnt, wo man Dinge sofort am Computer abspeichern kann, sie leichter suchen und finden beziehungsweise besser handhaben kann. Das soll ermög­licht werden, und zwar, ganz klar, immer nur mit ausdrücklicher, besonderer Zustim­mung des Versicherten, und zwar mit zwei Varianten: entweder über einen E-Mail-Austausch oder indem auf der Website diese Daten zur Verfügung gestellt werden.

Ich glaube, das ist insgesamt eine sehr ausgewogene, sehr lang diskutierte und mit entsprechenden Lösungen bedachte Entscheidung und Gesetzesmaterie. Ich darf daher allen betroffenen Gruppen danke sagen, die sich hier in jahrelangen Verhandlun­gen involviert haben, die konstruktive Gespräche geführt haben, aber natürlich besonders auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Justiz, an den Herrn Sektionschef Kathrein und sein gesamtes Team, das diese Verhandlungen insgesamt fünf Jahre lang begleitet hat.

Es ist also ein Gesetz, das wirklich gut abgerundet hier ins Haus gekommen ist und dem wir daher ohne Bedenken unsere Zustimmung geben können. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

13.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.51.50

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über 23 000 Beschwerden und Anfragen gab es im Jahr 2011 bei den Arbeiterkammern und beim Verein für Konsumenteninformation über Versicherungsfälle.

Mit den heutigen Novellierungen wird eine absolute Verbesserung für die Versiche­rungsnehmer, für die Konsumenten in Österreich erreicht. Wir kennen die Problematik aus dem Beratungsbereich. Es ging fast immer um die Frage: Kann man von einem Vertrag zurücktreten oder nicht?

Frau Bundesministerin! Ich möchte mich bei Ihnen und auch bei den Mitarbeitern des Justizministeriums für diese gelungenen Novellen im Namen meiner Fraktion ebenfalls recht herzlich bedanken.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Zukunft wird es möglich sein, dass Verbraucher, das heißt Konsumenten, von einem Versicherungsvertrag, den sie vielleicht irrtümlich unterschrieben haben, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten können. Ich halte das für einen Meilenstein der österreichischen Konsumentenpolitik. Das wird uns in der Beratung entlasten, aber auch die Versicherungsunternehmungen.

Der zweite Bereich, der für mich sehr wesentlich ist, sind diese datenschutzrechtlichen Klarstellungen. Mein Vorredner hat sie bereits angesprochen, und ich möchte darauf hinweisen, worum es geht. Es geht um die Frage, welche Gesundheitsdaten von den privaten Versicherungen, beispielsweise von einer Krankenversicherung, ermittelt wer-


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