Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 105

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den dürfen. Hierzu haben wir nun eine klare Regelung, dass bestimmte Diagnosedaten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten ermittelt werden dürfen, und diese Zusage kann jederzeit zurückgezogen werden.

Im zweiten Bereich geht es um die Frage, welche Daten bei der Direktverrechnung nicht übermittelt werden dürfen. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anamnese, Daten oder die ganze Krankheitsgeschichte dürfen in Zukunft nicht mehr übermittelt werden, und das ist ein datenschutzpolitischer und konsumenten­politi­scher Erfolg.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben natürlich noch ein kleines Problem, ich sage das hier ganz offen. Das Problem liegt bei den Bun­desländern. In den Krankenanstaltengesetzen der Bundesländer gibt es Regelungen, die es den Versicherungen sehr leicht machen, zu Gesundheitsdaten zu kommen. Frau Bundesministerin, dieses Schlupfloch muss geschlossen werden! Wir brauchen einheit­liche datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere im Bereich der Gesundheitsdaten in Österreich.

Ich hoffe, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir diese Novellierungen gemeinsam einstimmig beschließen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.55.22

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Herr Kollege Maier! Ich glaube, Sie dürfen optimistisch und zuversichtlich sein, dass es heute zu einem einstimmigen Beschluss kommt.

Meine Vorrednerinnen oder Vorredner haben es gesagt: In dieser Novelle geht es um einen heiklen Bereich, nämlich unter anderem mit dem Umgang privater Versicherer mit Gesundheitsdaten.

Unbestritten ist, dass die bisherige gesetzliche Regelung wenig befriedigend war. Kollege Maier hat ja angeführt, dass das mitunter dazu geführt hat, dass Daten ohne jede Selektion an private Versicherungsnehmer übertragen worden sind, was ein komplett unbefriedigender Zustand für die Kundinnen und Kunden war.

Unbestritten ist, dass dieses Gesetz ein großer Schritt nach vorne ist und den Daten­schutz stärkt. Ob es schon die letzte Antwort ist oder noch ein Nachbesserungsbedarf besteht, werden wir sehen. Wir werden das beobachten. Wir werden aber diesem Gesetz jedenfalls zustimmen, weil einige Grundvoraussetzungen erfüllt worden sind. Es hat im Begutachtungsverfahren ausführliche Stellungnahmen der Datenschutzkom­mission und des Datenschutzrates gegeben, die berücksichtigt worden sind.

Damit sind einmal zwei wichtige Stellen in den Stellungnahmen berücksichtigt worden. Ich habe schon gesagt, es ist jedenfalls zu einer Verbesserung des Datenschutzes gekommen, weil jetzt eine strengere Einschränkung besteht und dem Datenschutz Rechnung getragen wird.

Drittens – auch das hat Kollege Maier gesagt –: Das Rücktrittsrecht ist natürlich ein konsumentenschutzpolitischer Quantensprung. Keine Frage, die positiven Effekte überwiegen! Daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.57

 


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