Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 106

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Grosz zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.57.13

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Es ist absolut notwendig, dass die Gesundheitsdaten geschützt werden und dass es endlich auch eine Regelung für die privaten Versicherer gibt, selbstverständlich.

Daher wird auch das BZÖ diesem heutigen Beschluss seine Zustimmung erteilen, und zwar aus einem einfachen Grund. Ich erzähle Ihnen eine kurze, aber sehr effektive Geschichte.

Im Jahr 1998 schließt eine Person eine Zusatzversicherung ab. Im Herbst 2000 erkrankt diese Person chronisch, und aufgrund von Spitalsbehandlungen wird selbst­verständlich der Zusatzversicherer darüber informiert, dass der Versicherte eine chronische Erkrankung hat, die ihn bis zu seinem Lebensende – prognostiziert werden 75 bis 80 Lebensjahre – begleiten wird.

Im Jänner 2001 geht dann der Zusatzversicherer zu dem Versicherten hin und sagt: Sie, ich hätte eine gute Idee für Sie! Wissen Sie, was? Wir haben eine viel bessere Zusatzversicherung für Sie, aber Sie müssen Ihren alten Vertrag aufkündigen!

Was ist die logische Konsequenz? – Der alte Vertrag wird aufgekündigt. Der Ver­sicherte wird niemals mehr einen adäquaten Vertrag von der Zusatzversicherung bekommen, weil die Zusatzversicherung weiß: Der hat 14 Tage Spitalsaufenthalte im Jahr – automatisch durch Untersuchungen bei einer chronischen Erkrankung – und fällt damit durch den Schutz der Zusatzversicherung.

Das heißt, die ersten zwei, drei Jahre hat die Zusatzversicherung ein gutes Geschäft mit dem Patienten gemacht. Dort, wo sie dann einspringen sollte, greift sie aber auf die privaten Gesundheitsdaten zu und kickt ihn aus seiner privaten Zusatzversicherung hinaus.

Das wollen wir nicht! Daher unser Appell, an diesem Punkt in Zukunft auch die Länder einzubeziehen. Es ist – Kollege Steinhauser hat es gesagt – ein erster Schritt, der berühmt-berüchtigte erste Schritt in die richtige Richtung – ein politisches Vokabular der letzten Jahrtausende.

Es geht uns aber darum, dass es noch den zweiten Schritt braucht, dass nämlich auch die Länder miteinbezogen werden; zumal wir ja wissen, dass das Landeskrankenhaus Graz ein KAGes-Betrieb des Landes Steiermark ist, oder das LKH Bruck an der Mur oder das LKH Deutschlandsberg.

Also noch einmal: Die meisten Versicherten kommen, wenn sie sich in Spitälern aufhalten, selbstverständlich in solche, die in die Länderkompetenz hineinfallen.

Daher stimmt zwar die Richtung, aber dieser gesamte Schritt, den wir tun wollen, ist, die Gesundheitsdaten von Versicherten besser zu schützen, nämlich vor Versiche­rungen, die glauben, nur ihr mieses Geschäft machen zu können, aber nicht den Schutz zu bieten, den sie bei Abschluss der Versicherung eigentlich angeboten haben. Dem gehört ein Riegel vorgeschoben!

Da haben Sie, Frau Ministerin – das sage ich Ihnen ganz ehrlich – noch sehr viel zu tun, um auch die Länder mit einzubeziehen, aber auch anhand dieses Gesetzes weitere Schritte zu setzen. (Beifall beim BZÖ.)

14.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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