Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 108

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die sogenannte Nettopolizze gelten, bei der der Versicherungsnehmer die Provision direkt an den Makler beziehungsweise einen anderen Vermittler bezahlt.

Ergänzt werden diese Regelungen schließlich auch noch durch eine Änderung des Maklergesetzes. Das heißt, der Versicherungsmakler soll zu einer Solvenzprüfung künftig nur mehr dann verpflichtet sein, wenn dies im Einzelfall auch erforderlich ist. Es geht hier um die Solvenzprüfung des von ihm vermittelten Versicherungsunter­nehmens. Nicht erforderlich ist sie dann, wenn der Versicherer einer dem europäischen Standard entsprechenden Finanzmarktaufsicht unterliegt.

Hohes Haus! Sie sehen also, dass diese Vorlage eine Reihe von Vorteilen für die Versicherungsnehmer und damit natürlich für einen Großteil der Bürgerinnen und Bürger Österreichs enthält. Ich hoffe daher auf sehr breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.04.50

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, das ist ein Modellfall einer gelungenen Gesetzesvorlage. Das Problem wurde erkannt und durch viele Jahre Arbeit auch beseitigt, kann man sagen.

Ich möchte an dieser Stelle – es bleibt mir eigentlich nicht mehr viel anderes übrig, da die Frau Bundesminister das schon sehr kompetent und sehr breit ausgeführt hat – zu dieser erfolgreichen Umsetzung ganz herzlich gratulieren.

Ich finde es ein bisschen schade, aber Kollege Grosz schafft es anscheinend nicht, das auch entsprechend zu würdigen. Kollege Steinhauser hat das, glaube ich, sehr ordentlich gemacht. Es ist ein einstimmiger Beschluss – der ist auch zu Recht so (Abg. Grosz: Schon, aber wir sollten andere Dinge auch noch machen!) –, und das sollte man an dieser Stelle auch einmal würdigen, denn so funktioniert Politik. Das sind die Dinge, die die Menschen auch bei der Politik sehen sollten (Abg. Grosz: Ist ja kein konservierter Zustand, ist ein erster Schritt!): dass wir gemeinsam Probleme erkennen und diese Probleme dann auch gemeinsam lösen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Grosz: Warst du überhaupt im Ausschuss? Hast du dir überhaupt die Debatte angehört? Kennt sich nicht aus und geht heraus! Für diese paar Sätze hättest du dich auch vorbereiten können!)

14.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 2 Minuten sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


14.06.00

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es ist aber eine viel sensiblere Materie, die wir hier in der Debatte im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Gesundheitsdaten zwischen den Versicherern und den Krankenanstalten relativ oberflächlich betrachtet haben.

Ich bin sehr dankbar dafür, Frau Bundesminister, dass es jetzt eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Stand der Vergangenheit gibt, ich bin aber sicher, dass wir da noch nicht am Ende der Fahnenstange angelangt sind.

Es gibt jetzt klare Regeln, was unter welchen Umständen zwischen Versicherung und Krankenanstalt zu Verrechnungszwecken digital weitergegeben werden darf, aber uns steht in Kürze ein ELGA-Gesetz bevor, das im Bundesministerium für Gesundheit in


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