Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 109

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Ausarbeitung ist. Ich weise auch im Zusammenhang mit diesem Gesetz auf einige Schwachstellen hin, deren Lösung mir noch nicht klar ist.

Nehmen wir an, ich komme ins Krankenhaus und möchte, dass meine Versicherung direkt abrechnet. Ganz klar, ich unterschreibe, dass die Daten an den Versicherer gehen dürfen. Es ist klar, ich muss, bevor ich eine Versicherung abschließe, gemeldet haben, welche Krankheiten ich habe. Habe ich eine Fehlmeldung begangen, ist die Versicherung leistungsfrei.

Und das hängt jetzt auch mit den ziemlich veralteten Abrechnungsmodi der Ärzte zusammen. Jeder Arzt rechnet das ab, was an Tarifen vereinbart ist, was aber nicht unbedingt nach dem Stand der Medizin dem entspricht, welche Leistungen er erbrin­gen muss.

Ich nehme ein fiktives Beispiel: Wenn ich eine Gesichtsfelduntersuchung brauche, gibt es diese Gesichtsfelduntersuchung seit zehn Jahren, wenn der Verdacht auf eine Makuladegeneration besteht. In diesen zehn Jahren, seit der Vergütungsansatz mit einer Krankenkasse vereinbart wurde, wurde diese Untersuchung auch für viele, viele andere Krankheiten als sinnvoll herausgefunden – Vergütungsansätze gibt es keine. Der Arzt klickt dann an, dass er eine Gesichtsfelduntersuchung gemacht hat, und zwischen Klammern steht automatisch dabei: wegen Verdachts auf Makulade­generation. Später brauche ich eine Laser-Operation der Netzhaut. Zur Direktverrech­nung sendet die Krankenanstalt meine Daten dem Versicherer. Der sagt: Die Versicherung hat festgestellt, dass bereits früher ein Verdacht auf Makuladegeneration bestand, den ich als Patient nicht angegeben hätte.

Ich mache darauf aufmerksam, dass wir uns im Rahmen von ELGA mit dieser sehr komplexen Materie noch intensiv auseinanderzusetzen haben (Abg. Grosz: So ist es!), dass es sehr gut ist, dass wir jetzt mehr Rechtssicherheit haben – das ist wünschens- und dankenswert –, dass wir uns aber mit diesem Bereich noch viel intensiver auseinandersetzen müssen. (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Abg. Grosz: Eine Fraktion, zwei Meinungen!)

14.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig Letzter zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort gemeldet. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf 2 Minuten ein. Die Uhr beginnt dann zu laufen, wenn Sie zu sprechen beginnen. – Bitte.

 


14.10.07

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Das Versicherungsrechts-Änderungsgesetz ist ein gutes Gesetz, und ich möchte der Bundesministerin dazu gratulieren.

Worum es mir geht, ist, eine Ausschussfeststellung hier noch einmal inhaltlich darzulegen. Es geht um die Kommunikation zwischen den Kunden und dem Versiche­rungsunternehmen, und diese Kommunikation muss auch barrierefrei sein. Gerade durch die neuen Medien, durch Mails, durch Internet, das sehr viele Behinderte benutzen, muss ja auch den Richtlinien und dem Bundes-Behindertengleich­stellungs­gesetz entsprochen werden. Davon geht der Ausschuss aus.

Es gibt eine Diskriminierung von behinderten Menschen oder von chronisch Kranken beim Abschluss von Privatversicherungen, wenn es um zusätzliche Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungen geht.

Ich kenne Fälle, in denen Versicherungsunternehmen behinderten Menschen sagen: Ja, wir schließen mit Ihnen einen Vertrag ab, einen Krankenversicherungsvertrag, aber nur für Fälle, die nicht Ihre Behinderung betreffen! – Meine Damen und Herren, das


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