Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 115

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14.26.59

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich vorausschicken, gerade weil auch sehr viele junge Menschen heute auf der Galerie sitzen, dass diese Debatte sich nicht um die Vorrats­datenspeicherung dreht, auch nicht um ACTA, sondern wir behandeln hier ein Abkommen über Computerkriminalität, die ja gerade im digitalen Zeitalter immer weiter voranschreitet. Daher ist es auch erforderlich, international agieren, also handeln zu können.

Grundsätzlich haben wir hier keine legistischen Maßnahmen in Österreich zu erwarten. Wir haben bereits die §§ 118 ff im Strafgesetzbuch. Es geht darum, dass wir harmo­nisierte Regelungen insbesondere im Bereich Rechtshilfeverkehr oder auch Auslie­ferungsansuchen erleichtern.

Zum Urheberrecht: Ja, wir brauchen ein neues Urheberrecht, insbesondere ein Urheberrecht in einer zeitgemäßen Form. Ich glaube, wir können nicht nur darauf abstellen, dass wir die Verwertungsinteressen der Industrie vertreten, sondern es gilt hier einen Ausgleich zu schaffen zwischen den Interessen der Verwertungsgesell­schaft, der offenen Internet-Community, aber auch der Wissenschaftsgesellschaft und der Künstler und Künstlerinnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meiner Meinung nach kann man das nicht mit strafrechtlichen Regelungen lösen, sondern es ist ein gesellschaftsrechtlicher Schritt, den wir im Zivilrecht lösen sollten. Wichtig bei dieser Urheberrechtsdiskussion ist gerade jetzt auch der internationale Kontext. Man kennt das, junge Menschen oder auch Erwachsene laden illegal Titel vom Internet herunter und bekommen dann horrende Strafen. Ich glaube, dass es insbesondere wichtig ist, eine europäische, ja internationale Lösung zu suchen und zu finden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.29.32

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung nicht ganz zufällig heute hier im Parlament eingesetzt hat, sondern am 1. April wird die Vorratsdatenspeicherung in Kraft treten.

Kollege Hübner, ich bin für eine präzise Argumentation, Sie sind gegen die Vorrats­datenspeicherung und ich bin gegen die Vorratsdatenspeicherung, aber es ist wichtig, korrekt zu argumentieren. Es ist natürlich richtig, dass bei der Vorrats­datenspeicherung die Inhaltsdaten nicht gespeichert werden. Das ist allerdings noch kein Grund, die Kritik und Skepsis an der Vorratsdatenspeicherung aufzugeben. Was wird denn ge­speichert? – Wer wen wann angerufen hat. Es wird gespeichert, wer wann wo war, indem die Standortdaten der Handys gespeichert werden, und es wird gespeichert, wer wem wann ein E-Mail oder ein SMS geschrieben hat. Und die Kollegin Hakl stellt sich her und sagt, sie versteht nicht, dass man sich darüber aufregt.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Das ist nichts anderes, als wenn dieses Parlament ein Gesetz beschließen würde, wonach die Post in Zukunft dann, wenn die Kollegin Hakl einen Brief schreibt, aufzuschreiben hat, an wen sie den Brief schreibt und wann sie den Brief schreibt. Ich sage Ihnen, bei diesem Beispiel wird jeder zustimmen, dass das autoritär und totalitär und in einer Demokratie unzulässig ist. Nichts anderes ist die Vorratsdatenspeicherung. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

 


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