2. § 89c Abs. 7 mit 1. Mai 2012, wobei § 89c Abs. 7 mit Ablauf des 30. September 2012 außer Kraft tritt;
3. § 89c Abs. 5 Z 3 und 4 mit 1. Oktober 2012;
4. § 89c Abs. 5 Z 5 bis 7 mit 1. Jänner 2014.“
*****
Ich darf Sie um Annahme dieses Gesetzesvorhabens bitten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.41
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, und Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1676 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird (1676 der Beilagen) wird wie folgt geändert:
1. Nach der Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:
„2a. Der bisherige § 89c Abs. 6 GOG erhält die Absatzbezeichnung „(7)“. “
2. Der mit Z 5 angefügte § 98 Abs. 5 GOG lautet:
„(15) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2012 treten in Kraft:
1. § 15, § 89a Abs. 2, § 89c Abs. 5 Z 1 und 2, § 89c Abs. 6 und § 89d Abs. 2 mit 1. Mai 2012;
2. § 89c Abs. 7 mit 1. Mai 2012, wobei § 89c Abs. 7 mit Ablauf des 30. September 2012 außer Kraft tritt;
3. § 89c Abs. 5 Z 3 und 4 mit 1. Oktober 2012;
4. § 89c Abs. 5 Z 5 bis 7 mit 1. Jänner 2014.“
Begründung
Die Anpassung dient der Klarstellung und ermöglicht in Teilbereichen allenfalls erforderliche technische Adaptierungen.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
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