Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 120

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14.41.33

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, heikle Gesetzesmaterien – das verstehe ich – werden oft sehr hitzig diskutiert. Wir werden trotzdem dazu einladen, auch wenn der 1. April vor der Tür steht, dass wir das diskutieren, was auf der Tagesordnung steht, denn alles andere haben wir schon im Ausschuss diskutiert. Aber selbst wenn wir es uns jetzt hier noch einmal vornehmen, muss ich sagen, das geht auch unaufgeregt und wir können durchaus sachlich, würde ich meinen, und qualitativ hochstehend auch heikle Gesetzesmaterien diskutieren. (Abg. Mag. Stefan: Und wann reden wir jetzt vom Grundbuch?) Das ist für mich überhaupt keine Frage.

Wogegen ich mich persönlich, aber auch namens meiner Fraktion verwahre, ist Fol­gendes: Diese permanenten Pauschalverurteilungen der österreichischen Justiz und Polizei sind unerträglich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Mag. Stefan: Wovon reden wir jetzt? Geht es nicht um das Grundbuch? Bleiben wir doch einmal beim Thema!) Ich glaube, so sollte man in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie, auch hier vom Rednerpult, nicht mit unseren Staatsgewalten und mit rechtsstaatlichen Einrichtungen umgehen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Das ist so, und ich hoffe doch, dass einige in diesem Hause das auch so sehen, wie wir es sehen sollten.

Wir haben, wie es seit vielen Jahrzehnten im Justizausschuss der Fall ist, auch diesmal eine, wie ich glaube, qualitativ sehr hochstehende Diskussion abgeführt und sind der Meinung gewesen – was auch mein Vorredner gerade angesprochen hat –, dass wir, was das Gerichtsorganisationsgesetz und die Fragen der Gefährdung unse­rer Justizeinrichtungen und deren Bediensteten betrifft, hier doch noch einmal eine Diskussion führen sollten, und haben uns vorgenommen, bis heute zur zweiten Lesung vielleicht doch noch eine Präzisierung, sage ich, vorzunehmen, damit nicht Bedienstete aus unserem eigenen Bereich quasi durch den Rost fallen.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die hier sehr effizient und sehr fachkundig mitdiskutiert haben, und darf folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Maier, Kolleginnen und Kolle­gen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorgani­sations­gesetz geändert wird (1676 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

Der mit Z 1 eingefügte § 15 GOG lautet:

„Dokumentation von Angriffen und ernstzunehmenden Drohungen

§ 15. (1) Von den Justizverwaltungsorganen sind für ihren Zuständigkeitsbereich insbesondere folgende Gewaltakte zu dokumentieren und in der Verfahrensautomation Justiz (§ 80) im Register Justizverwaltung (Jv) zu erfassen:

1. Angriffe und ernstzunehmende Drohungen gegen

a) Organe der Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft,

b) sonstige Justizbedienstete aller Planstellenbereiche einschließlich der übrigen für die Justiz tätigen Personen,

 


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