Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 177

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Kraft tritt. Das geschieht jetzt mit einiger Verspätung. Gut, dass es überhaupt passiert! Wir werden das, wie gesagt, unterstützen.

Ich möchte auf zwei wichtige Dinge hinweisen. Mit diesem vorliegenden internationalen Übereinkommen wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen. Wir können uns in Öster­reich zwar nicht vorstellen, wie es sein kann, dass Menschen von Regimen, von Diktaturen oder von bewaffneten Kräften unter Duldung von Regierungen zum Ver­schwinden gebracht werden, dass sie ermordet werden, dass man dann irgendwann die Leiche findet oder auch nicht findet, aber leider ist das keine vergangene Ent­wicklung!

Es wurden die siebziger und achtziger Jahre angesprochen, diverse lateinameri­kani­sche Diktaturen, in denen das leider gang und gäbe war, in denen Tausende Menschen ermordet wurden. Aber in den letzten Jahren ist diese Praxis leider wieder zum Leben erwacht, teilweise unter dem Deckmantel der sogenannten Terrorbekämp­fung, wobei Terrorakt-verdächtigte Menschen verschleppt werden, in Geheim­gefäng­nissen gehalten werden, gefoltert und teilweise wahrscheinlich auch ermordet werden, weil dann jede Spur von ihnen fehlt.

Umso wichtiger ist es, mit dieser Ratifizierung nicht nur ein Zeichen zu setzen – und damit komme ich zum zweiten und letzten Punkt –, sondern dass wir als Land auch unsere Verantwortung übernehmen. Denn diese Ratifizierung bedeutet, dass dann, wenn sich in Österreich Menschen aufhalten, die des Verschwindenlassens von Per­sonen beschuldigt werden oder deren Schuld feststeht, wir als Republik auch verpflichtet sind, diesen Untaten, diesen Verbrechen nachzugehen und für eine gerechte Bestrafung zu sorgen.

In diesem Sinne: Danke an die Bundesregierung dafür, dass zwar mit fünf Jahren Verspätung, aber doch die Ratifizierung kommt! Wir werden sie sehr gerne unter­stützen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

17.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


17.50.29

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir werden diesen drei Anträgen unsere Zustimmung geben.

Zum letztgenannten, dem Antrag gegen das Verschwindenlassen von Personen, ist natürlich eines schon interessant. Frau Abgeordnete Korun hat richtig darauf hinge-wiesen, dass das eine Praxis, die man auch offen und oft kritisiert hat, von irgendwelchen Diktaturen gewesen ist. Daher hat man es thematisiert.

Nur: Der Anlassfall ist ja nicht irgendeine Diktatur in Lateinamerika, sondern der Hort der Demokratie und Rechtstaatlichkeit, nämlich die Vereinigten Staaten! Dort ist es verboten, dort ist es auch damals schon verboten gewesen, dass man Menschen ohne Gerichtsverhandlung einsperrt, dass man foltert, dass man sie verschwinden lässt – und trotzdem ist es passiert, ganz einfach deshalb, weil die politische Führung ohne jede Sanktion, ohne jede wirklich starke Kritik dies eben für notwendig erachtet hat. Anscheinend hat, wer die Macht hat, auch das Recht auf seiner Seite – nach wie vor –, und das ist ganz einfach passiert.

Dass dann, wie man hört, auch Mitgliedsländer der Europäischen Union mitgespielt haben, dass diese Folter und diese Verhöre in Europa stattgefunden haben, ist besonders bedauerlich und zu kritisieren. Aber da habe ich wenig an Diskussionen gehört, wie man dagegen ankämpft und welche Sanktionen es dafür gibt! Wenn das in rechten Diktaturen in Lateinamerika passiert ist, dann hat man nach dem Straf­gerichtshof, nach Sanktionen und nach allem Möglichen gerufen. Wenn jedoch das


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