Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 176

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Wichtig ist aber, in diesem Zusammenhang zu betonen, dass der normale Beglau­bigungsweg von usbekischen Urkunden natürlich weiterhin wie bisher möglich ist. Außer Österreich haben übrigens bereits Deutschland, Belgien, Griechenland und andere gegen diesen Beitritt Usbekistans Einspruch erhoben.

Bei der dritten Vorlage geht es um das Amtssitz-Abkommen für die Internationale Anti-Korruptionsakademie IACA. Mit diesem Amtssitz-Abkommen erhält die IACA die gleichen Rechte wie die anderen vergleichbaren internationalen Organisationen, die hier in Österreich angesiedelt sind.

Dieses Abkommen war eine Voraussetzung, damit sich die IACA hier in Österreich angesiedelt hat. Die Ansiedlung der IACA stärkt den Amtssitz und das österreichische Profil im Bereich der internationalen Korruptionsbekämpfung. Im Wege der Umweg­rentabilität profitiert auch die österreichische Wirtschaft von dieser Ansiedlung.

Schließlich: Mit dem Amtssitz-Abkommen sind für Österreich keine Kosten verbunden. Es wird zwar theoretisch auf Steuereinnahmen verzichtet, aber dieser Steuerentfall ist rein fiktiv, weil ja gar kein Steueraufkommen anfallen würde, wenn sich die IACA außerhalb Österreichs ansiedeln würde. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


17.45.49

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Verehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Es ist sehr erfreulich, dass nun, fünf Jahre nach der Unterzeichnung dieses wichtigen internationalen Übereinkommens gegen das Verschwindenlassen von Personen, die Ratifizierung erfolgt. Wir sind sehr erfreut darüber und werden das natürlich auch unterstützen.

Ich möchte allerdings eines nicht unerwähnt lassen, weil die Vorgeschichte dieser Ratifizierung einen Blick wert ist, um nämlich die Usancen, die in diesem Haus leider Platz gegriffen haben, auch in Erinnerung zu rufen. Wir haben im Jahr 2009 – da hatte Österreich dieses Übereinkommen gerade einmal zwei Jahre unterzeichnet gehabt – einen Antrag für genau diese Ratifizierung gestellt. Mit „wir“ meine ich jetzt mich und unseren Justizsprecher, meinen Kollegen Albert Steinhauser. Das war im Jahr 2009, und ich kann mich genau daran erinnern, dass dieser Antrag – vor nunmehr drei Jahren – im Menschenrechtsausschuss von den Regierungsfraktionen vertagt wurde und auf Nimmerwiedersehen von der Tagesordnung des Parlaments verschwunden war.

Nun, drei Jahre später, kommt die Regierung auf die Idee: Ah, das ist ein wichtiges Übereinkommen, das könnten und sollten wir eigentlich ratifizieren! – Es ist sehr zu begrüßen, dass das endlich passiert. Nur würden wir uns wünschen, dass – wie es sich in einem Parlament eigentlich gehört – Ideen, gute Ideen, die von anderen Fraktionen als den Regierungsfraktionen kommen, auch aufgegriffen werden, dass man sagt: ja, das machen wir!, und dass man nicht drei Jahre damit zuwartet, eine Ratifizierung zu vollziehen.

Es haben ein paar meiner Vorredner und Vorrednerinnen darauf Bezug genommen, warum das notwendig ist. Nachdem 20 Länder dieses Abkommen ratifiziert haben oder ratifizieren, tritt es in Kraft, und 2009 war es noch nicht so weit. Das heißt, Österreich hätte die Möglichkeit gehabt, eine Pionierrolle zu spielen, indem dieses wichtige Übereinkommen so schnell wie möglich ratifiziert wird, damit es auch international in


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