Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 175

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beschlossen werden soll, seit 2010 in Kraft, ratifiziert von 25 Ländern. Es ist auch wichtig, dass wir dieses Übereinkommen jetzt beschließen und ratifizieren, weil durch den sogenannten Krieg gegen den Terror Maßnahmen gesetzt wurden, die oft über­bordend waren, von denen man sich nicht vorstellen konnte, dass das im Jahr 2005, 2006, 2007, 2008, 2010, 2012 nach wie vor passiert.

Ich als Mitglied des Europarates kann mich noch gut erinnern an den Bericht eines Abgeordneten des Schweizer Parlaments, Dick Marty, der darauf hingewiesen hat, dass es in Europa Geheimgefängnisse geben soll. Er hat aufgrund dieses Aufdeckens viele Repressionen erleiden müssen, es war nicht so einfach, hier Licht in die Dunkelheit zu bringen. Oder können Sie sich noch an die grauenhaften Bilder erinnern, die vom irakischen Gefängnis Abu Ghuraib hierher zu uns gekommen sind – die Täterin Lynndie England ist bis heute nicht bereit, sich zu entschuldigen für die Menschenrechtsverletzungen und Gräueltaten, die dort begangen wurden –, oder an Guantánamo, dessen Schließung der jetzige Präsident versprochen hatte?

Geheimgefängnisse sollen also gemäß diesem Übereinkommen nicht nur nicht mehr errichtet werden können, sondern es soll auch präventiv dafür gesorgt werden, dass überhaupt kein Bedarf mehr danach entstehen kann. Die Überbringung der verschie­denen Gefangenen in andere Länder soll verboten werden.

Ich habe mich auch kundig gemacht, so wie Kollege Großruck, und ich habe an einer Unmenge von Fällen gesehen – sei es aufgezeigt von Amnesty International oder auch von anderen Organisationen –, von betroffenen Personen, von Opfern, von deren Ange­hörigen, wie wichtig es ist, dass wir diese eklatante Menschenrechtsverletzung nun auch im internationalen Kontext bekämpfen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

17.42


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Waldner. – Bitte.

 


17.42.43

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Ange­legenheiten Dr. Wolfgang Waldner: Herr Präsident! Hohes Haus! Unter diesem Tagesordnungspunkt werden ja drei Vorlagen behandelt. Ich darf mir erlauben, in meinem Debattenbeitrag auf alle drei Vorlagen kurz einzugehen.

Zuerst zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, das ja schon Gegenstand von zwei Redebeiträgen war: Ich halte die Ratifikation dieses Übereinkommens für einen wichtigen Schritt im Bereich der Menschenrechte. Dieses Übereinkommen begreift als erstes verbindliches Dokument die im Zusammenhang mit dem Verschwindenlassen eintretenden Menschen­rechts­verletzungen als ganz umfassendes Phänomen. Das Übereinkommen dient dazu, die Praxis von Inhaftierungen an geheimen Orten, zum Beispiel in Geheimgefängnissen, sowohl präventiv als auch repressiv zu bekämpfen.

Die Regierungsvorlage sieht eine Unterwerfung Österreichs unter alle Kontroll­mecha­nismen in diesem Übereinkommen vor, insbesondere auch eine fakultative Individual­beschwerde und eine fakultative Staatenbeschwerde.

Zur zweiten Vorlage – das ist das Haager Beglaubigungsübereinkommen – ist aus unserer Sicht festzuhalten, dass durch einen Beitritt Usbekistans zu diesem Überein­kommen eine Kontrollmöglichkeit usbekischer Urkunden durch österreichische Behör­den wegfallen würde. Das heißt, der österreichische Einspruch gegen den Beitritt, um den es heute geht, schützt österreichische Bürger und österreichische Unternehmen vor falschen usbekischen Urkunden.

 


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