Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 220

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Wenn man sich in diesem Zusammenhang jenen Bericht ansieht, der heute behandelt worden ist, den Bund 2010/4, so möchte ich erwähnen, dass auch dieser Bericht das wiedergibt. Wenn man sich die Berichte Reisegebührenvorschrift, Statistik Austria, Botschaft Budapest anschaut, so hat sich gezeigt, dass Empfehlungen umgesetzt werden. Auch die Prüfung IT-Projekt Personalmanagement-NEU zeigt, dass von acht Empfehlungen acht umgesetzt worden sind.

Handlungsbedarf besteht aber, bei den von diesem Bericht erfassten Bereichen, nach wie vor etwa bei der Finanzprokuratur.

Die Prüfung des Assistenzeinsatzes – auch das wurde angesprochen – ist ein gutes Beispiel dafür, dass meistens, wenn es Kritik an den Prüfungen des Rechnungshofes gibt, in der Folge jedoch den Empfehlungen des Rechnungshofes sehr wohl in großem Umfang Rechnung getragen wird. Das hat sich beim Bericht betreffend den Assistenz­einsatz gezeigt, wo eben nach anfänglicher Kritik die Empfehlungen des Rechnungs­hofes umgesetzt wurden und sich auch die Vertreter des Landesverteidigungsressorts, sich auf den Rechnungshofbericht stützend, dafür ausgesprochen haben, den Assistenzeinsatz auslaufen zu lassen.

Leider – auch das ist zu erwähnen – werden trotz dieses sehr hohen Umsetzungs­standes gerade in jenen Bereichen – das wurde von den Abgeordneten auch angesprochen –, wo Systemänderungen, Kompetenzänderungen oder das Zusam­men­wirken von mehreren Beteiligten erforderlich sind, die Empfehlungen nicht umgesetzt. Aber gerade deren Umsetzung wäre notwendig, um die finanzielle Nach­haltigkeit sicherzustellen.

Der Rechnungshof zeigt mit diesem Tätigkeitsbericht auch Themen auf, die von wesentlicher Bedeutung sind. Er wirft Fragen auf wie jene, wie es mit der Transparenz von Managerverträgen aussieht: Das haben Sie heute im Rahmen der Debatte auch angesprochen. Ich möchte nur darauf hinweisen: 90 Prozent der öffentlichen Unterneh­mun­gen veröffentlichen die Managerbezüge nicht, obwohl der OECD-, und auch der Österreichische Corporate Governance-Kodex empfehlen würden, gerade im Hinblick auf Transparenz, im Hinblick auf Rechenschaftspflicht, diese Bezüge zu veröffent­lichen.

Darüber hinaus geht dieser Tätigkeitsbericht auch auf die Frage Transparenz durch öffentliche Finanzkontrolle – Parteiengesetz, Unvereinbarkeitsgesetz, Korruptionsprä­vention –, wo der Rechnungshof eine quasi notarielle Funktion hat, aber nicht prüfen kann, ein.

Er behandelt das Thema zeitnahes Prüfen statt begleitender Kontrolle. Er behandelt das Thema Europäischer Stabilitätsmechanismus, wo aufgezeigt wurde, dass die Kontrollmechanismen für den ESM nicht ausreichend waren. Mittlerweile wurden da – nicht zuletzt auch auf Initiative der Rechnungshöfe Europas – Maßnahmen gesetzt.

Der Bericht zeigt auch auf, dass der Rechnungshof international ein Player ist, indem der Rechnungshof als Generalsekretariat eine Initiative gestartet hat, die dazu geführt hat, dass im Dezember des vorigen Jahres die UNO-Generalversammlung – aus­gehend von Österreich, mit massiver Unterstützung auch des Außenamtes – eine Resolution angenommen hat, die in Zukunft auch die Kontrolle weltweit stärken wird.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen – weil das im Rechnungs­hofaus­schuss vom Abgeordneten Kogler angesprochen wurde –, dass im Bereich der Veröf­fentlichung von Prüfungen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen ein Berichts­verfahren existiert, das nicht ausreichend transparent ist. Es wäre zweckmäßig, in diesen Verfahren im Bereich der gesetzlichen beruflichen Vertretungen die Berichts­verfahrensregelungen zu vereinheitlichen.

 


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