Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 221

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Der Rechnungshof wird seinen Beitrag leisten, indem er, nachdem vom Vorsitzenden des gesetzgebenden Organs der gesetzlichen beruflichen Vertretung der Bericht veröf­fentlicht wurde, diesen Bericht auf der Website des Rechnungshofes zum Download bereitstellt. Die entsprechende Information am Tag der Bereitstellung wird auch an Sie ergehen.

Im Bereich der Gemeinden – das wurde auch von den Abgeordneten angesprochen – führt der Rechnungshof derzeit eine Querschnittsprüfung unter Einbeziehung von acht Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern durch. Das Ergebnis wird im Herbst 2012 vorliegen.

Darüber hinaus hat der Rechnungshof auf Basis öffentlich zugänglicher Daten ein Gemeinde-Monitoring für alle Gemeinden Österreichs entwickelt. Dieses beinhaltet acht thematische Schwerpunkte, wie zum Beispiel Risikopotenzial, Schulden/Haf­tun­gen, finanzielle Situation der Gemeinden, Transferintensität oder auch den Verwal­tungs­aufwand. Das Ergebnis dieses Monitorings bewertet die Gemeinden in einem Benchmark-Vergleich im Hinblick auf ihre Bedeutung.

Der Rechnungshof stellt natürlich – auch das wurde angekündigt – entsprechend seinem Beratungsansatz diese Informationen sämtlichen Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Ein diesbezüglicher Termin, betreffend die Bekanntgabe, wurde auch mit dem Gemeindebundpräsidenten Mödlhammer bereits vereinbart.

Der Rechnungshof setzt damit auch seine Tradition fort, nämlich sein Know-how beratend einzubringen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass der Rechnungshof bei der Erstellung der neuen Richtlinie für Finanzgeschäfte der Gemeinden mitgewirkt hat und auch dort sein Know-how eingebracht hat.

Der Rechnungshof hat auch in mehreren Prüfungen – zum Beispiel Besteuerung der Gemeinden in Bezug auf den Finanzausgleich, Fiskalpolitik, Haushaltsstruktur der Länder – darauf hingewiesen, dass das derzeitige Rechnungswesen der Gebiets­körper­schaften nicht ausreicht, um die wahre finanzielle Lage der Gebietskörper­schaften darzustellen. Die tatsächlichen Schulden weichen massiv von den im Rechnungswesen und nach ESVG ausgewiesenen Schulden ab. Ein kurzes Beispiel: Die Gemeinden weisen Maastricht-Schulden von 7,9 Milliarden € aus. Die Schulden laut Rechnungsabschlüssen sind 11,7 Milliarden €. Dazu kommen noch unbekannte Schulden, die in ausgelagerten Rechtsträgern gelagert sind. Das kamerale Rech­nungs­wesen, nämlich das Cash Accounting, führt dazu, dass Geldflüsse aus Vermö­gens­veräußerungen erfasst werden, die Vermögensverminderung hingegen nicht erfasst wird. Aus dem Grund gibt es eben immer wieder Finanzierungsmodelle im Bereich der Gemeinden, die die Transparenz beeinträchtigen. Im Februar 2012 wurde der Rechnungshof von einem Rechnungshofsprecher dieses Hauses – nicht von Gemeindemandataren, sondern von einem Rechnungshofsprecher dieses Hauses – auf ein Modell der Finanzierung öffentlicher Körperschaften aufmerksam gemacht und mit der Frage konfrontiert, ob der Rechnungshof diesbezüglich schon Erkenntnisse und Einschätzungen habe und dass Zeltweg keinen Einzelfall darstelle. Der Rechnungshof hat gemäß seinem Beratungsansatz dieses Modell auf Basis seiner Prüfungs­feststellungen unter Bedachtnahme auf die Notwendigkeit der nachhaltigen Sicherung der Finanzen der Gemeinden einer Erstbegutachtung unterzogen. Dabei ist zu erwähnen, Frau Abgeordnete Lapp, dass dieses Modell unter anderem vom ehema­ligen Kabinettschef von Bundesminister Schmid beziehungsweise vom ehemaligen Kabinettschef von der Frau Bundesminister Forstinger vertrieben und promotet wird. Mit diesem Hinweis soll man sehen, wer unter anderen hinter diesen Modellen steht beziehungsweise sein Interesse daran hat.

 


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