Unter Hinweis auf ESVG-Abgrenzungen, dass Schulden verlagert werden, Belastungen in die Zukunft verschoben werden, dass die Zielsetzung des Stabilitätspaktes hinsichtlich der Festlegung von Haftungsobergrenzen unterlaufen und gleichzeitig auch der wirtschaftliche Nutzen im Hinblick auf die Zinsen äußerst kritisch zu beurteilen ist, wurde vom Rechnungshof die Gemeindeaufsicht Steiermark befasst und ersucht, eine diesbezügliche Stellungnahme abzugeben.
Eine Kopie dieses Schreibens ist auch an den Bürgermeister der Gemeinde Zeltweg und an den Rechnungshofsprecher dieses Hauses gegangen, der sich bezüglich dieses Modells mit dem Ersuchen um Auskunftserteilung an den Rechnungshof gewandt hat. Der Rechnungshof sieht es als seine verfassungsmäßige Verantwortung an, auf Basis seiner Prüfungsfeststellungen einen Beitrag zur nachhaltigen Sanierung des Staatshaushaltes aller Gebietskörperschaften, insbesondere zur Transparenz und Rechenschaftspflicht zu leisten und vor diesem Hintergrund auch die Gebietskörperschaften zu beraten. Ein Aufgabenverständnis, wie ich aus Gesprächen mit Ihnen weiß, dem von Ihnen allen zugestimmt wird beziehungsweise das auch von Ihnen allen getragen wird.
In dem Zusammenhang, nachdem die Frau Präsidentin Prammer gerade hier ist, möchte ich auch erwähnen, dass der Rechnungshof derzeit gerade eine Prüfung betreffend die abgeschlossene Vorbereitungsphase des Parlamentsumbaus durchführt. Gleichzeitig wurde auch vereinbart, dass im Jahr 2014 nach Vorliegen der fertiggestellten Vorentwurfsplanungen eine Zweitprüfung durchgeführt wird. Auch damit zeigt der Rechnungshof, dass er im Einklang mit internationalen Standards die Möglichkeit des zeitnahen Prüfens aufgreift und gleichzeitig auch seine Verantwortung wahrnimmt.
Der Rechnungshof hat daher gezeigt, dass er bei geringerem Input seine Wirkungen und Leistungen massiv steigern konnte. Dies war nur durch die Mitarbeit und Unterstützung beziehungsweise insbesondere die hervorragenden Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes möglich, wofür ich mich auch an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanke. (Allgemeiner Beifall.)
Der Rechnungshof hat auch in den letzten Jahren antizyklisch agiert und alles unternommen, um Reserven zu bilden, damit er auch zukünftig die Aufgabenwahrnehmung bei geringer werdenden Mitteln sicherstellen kann. Durch Rationalisierungen, gleichzeitig auch durch Redimensionierung und zeitliche Verzögerung von Projekten war es daher möglich, bis zum 31. Dezember 2011 6,4 Millionen € an Rücklagen anzusparen, sodass der Rechnungshof unter anderem auch die Baukostenrestzahlung an die BIG davon leisten kann.
Durch die Organisationsreform, Clusterung der Prüfungsagenden und gleichzeitig Reduktion der internen Leistungen war es möglich, die Planstellen von 345 Planstellen im Jahr 2004 auf 326 Planstellen im Jahr 2012 zu kürzen. Der Personalaufwand – und ich glaube, das ist einzigartig – des Rechnungshofes stieg vom Jahr 2009 bis 2011 um 263 000 €. Verglichen mit den Obersten Organen wies der Rechnungshof bis zum Jahr 2011 die geringsten Ausgabensteigerungen oder Ausgabenzuwächse aus. Dessen ungeachtet ist es dem Rechnungshof bewusst, dass er seine Verantwortung wahrnimmt, und deshalb hat er auch zugestimmt, dass seine Planstellen weiter reduziert werden, und zwar von 326 Planstellen auf 322 Planstellen im Jahr 2014.
Der Rechnungshof ist gerne bereit, auch seinen Beitrag zu dem gestern beschlossenen Pakt zu leisten und in seinem Bereich auch weitere Maßnahmen zu setzen.
Das vom Ministerrat beschlossene Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 sieht für den Rechnungshof aber keine Budgetsteigerung, sondern unter Berücksichtigung der Mehrkosten aus den Dienstgeberbeiträgen eine weitere tatsächliche Budgetkürzung in
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