Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 223

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der Höhe von 7 664 000 € vor. Aufgrund des vorausschauenden, äußerst sparsamen Umganges mit dem Budget in den letzten Jahren kann der Rechnungshof von der beabsichtigten Konsolidierung einen finanziellen Beitrag von mehr als 4,6 Millionen € aus Eigenem leisten. Es ist ihm jedoch nicht möglich, die volle Budgetkürzung, insbesondere in den Jahren 2015 und 2016, zu tragen und gleichzeitig die verfassungsmäßig vorgesehenen Aufgaben voll wahrzunehmen.

Als Rechnungshofpräsident ist es meine Pflicht – auch wenn es jetzt schon etwas später ist –, Ihnen als Träger der Kontrollhoheit diese Zahlen und Fakten als Entscheidungsgrundlage im Rahmen der Beschlussfassung des Budgets zur Ver­fügung zu stellen. Es steht außer Streit, dass eine über den möglichen Beitrag des Rechnungshofes hinausgehende Budgetkürzung auch Auswirkungen auf die Kontrolle und damit auch Auswirkungen auf die von Ihnen wahrzunehmende Kontrollhoheit hat.

In diesem Zusammenhang danke ich allen Mitgliedern des Rechnungshofausschusses, die eine äußerst konstruktive Debatte zu diesem Thema geführt haben und die auch beabsichtigt haben, einen Abänderungsantrag einzubringen. Dieser Abänderungs­antrag hat aber leider gestern nicht die notwendige Unterstützung gefunden.

Dessen ungeachtet wird aber der Rechnungshof nunmehr im Rahmen der zur Verfügung stehenden begrenzten finanziellen Ressourcen alles unternehmen, so wie in der Vergangenheit, dass die Mittel optimal im Sinne der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden. – Ich danke nochmals für Ihre Zusammenarbeit. (Allgemeiner Beifall.)

20.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zanger. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.26.57

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren! Ein wichtiges Kapitel in dem vorliegenden Bericht, zu dem der Präsident jetzt ausführlich Stellung genommen hat und das hoffentlich für den einen oder die andere hier doch erhellend war – wie weit, werden wir noch sehen –, betrifft die Transparenz durch die öffentliche Finanzkontrolle, der ein sehr breiter Raum in diesem Bericht gewidmet ist. Problembereiche zeigt der Rechnungshof in zwei Punkten auf, die wir schon mehrmals moniert haben, zum einen in der fehlenden Prüfmöglichkeit bei Unternehmen unter 50 Prozent Beteiligung der öffentlichen Hand und zum anderen bei Gemeinden unter 10 000 Einwohnern.

Jetzt würden wir uns natürlich wünschen, um einen besseren Überblick über die öffentlichen Finanzen und mehr Transparenz zu gewinnen, dass diese Kompetenzen ausgeweitet werden. Allein durch den gestrigen Beschluss des Bundesfinanz­rahmen­gesetzes wurde der Rechnungshof in seinen Geldmitteln stark beschnitten, was wir entschieden bekämpft haben und – ich sage dazu, es ist nicht aller Tage Abend – auch noch weiter bekämpfen werden. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass der Rechnungshof jene finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt bekommt, die er für die Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Pflichten braucht und die ihm auch zugestanden werden sollen.

Angesichts dessen ist es aber umso notwendiger, auf die Gemeindeprüfungen ein bisschen einzugehen. Wir kennen das, gerade aus der Steiermark: Trieben, Fohnsdorf, Zeltweg, Pölfing-Brunn und jetzt möglicherweise, wenn nicht vernünftige Leute am Werken gewesen wären, wieder Zeltweg. Frau Kollegin Lapp, um hier einiges klar­zustellen: Dieses Projekt, das Sie hier kritisiert haben, dass es der Rechnungshof geprüft haben sollte, wurde mir von einem Gemeinderat nach Präsentation dieses


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