Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 230

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Und das ist halt jetzt wieder einmal der Fall. Deshalb wäre es sehr zweckdienlich, wenn Sie sich in anderen Bereichen auch ein bisschen kooperativer verhalten würden. (Abg. Wöginger: Jetzt ist aus! Ende!) Das sind alles Materien, die Sie hier drinnen finden. (Der Redner hält den Rechnungshofbericht in die Höhe.) Wenn Sie sich nur einmal die Tagesordnung durchlesen würden, wären Ihre Zwischenrufe vielleicht auch sachdienlicher, aber mit dem rechnen wir eh schon längst nicht mehr. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Die Parteienfinanzierung ist auch so ein Thema, das wir hier beschließen werden. Aber das ist ja auch schon wieder

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Kogler, bitte kommen Sie zum Schluss­satz! Die Gesamtredezeit Ihrer Fraktion ist zu Ende.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Das ist offensichtlich die Selbst­beschneidung des Parlaments: Weil die beiden Klubobleute ja bei dem Entwurf nichts zusammengebracht haben, jetzt muss die Regierung ausrücken. – Wenn etwas Gescheites da ist, werden wir es machen.

Und das Beste am Schluss: Wir werden auch aufgrund all dieser Argumente nicht aufhören, dafür zu kämpfen, dass der Rechnungshof wieder die finanziellen Möglich­keiten bekommt, dass nicht zusätzlich 30 Leute eingespart werden müssen, weil nämlich jeder Beamte dort mehr bringt, als er kostet! Das gehört auch zu einem gescheiten Sparpaket. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

20.51

20.51.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich glaube, das war ein guter Schlusssatz.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-285 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

20.51.5521. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (614 St 3/10m) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeord­neten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner (1735 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort ist niemand gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1735 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ. 614 St 3/10m, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen den inkriminierten Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner besteht.“

 


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