Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 13

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13. Wenn nein, sind die Aussagen von Peter Hochegger zu dieser Causa aus ihrer Sicht falsch?

14. War die Vorgehensweise der ÖIAG in der Causa Telekom und insbesondere in Bezug auf die in Zusammenhang mit dem parlamentarischen Untersuchungs­ausschuss erhobenen Vorwürfen für Sie als Eigentümervertreterin zufriedenstellend?

15. Welche Konsequenzen werden Sie aufgrund der vom  Untersuchungsausschuss aufgedeckten Fakten innerhalb der ÖIAG, insbesondere in Bezug auf die Telekom ziehen?

16. Welche sonstigen Konsequenzen werden Sie aufgrund der bislang vom Unter­suchungsausschuss aufgezeigten Fakten ziehen?

17. Inwieweit gibt es seitens des Bundesministeriums für Finanzen bislang Wahr­nehmungen zu den übrigen Beweisthemen des Untersuchungsausschusses (die lukrative Zwischenschaltung von parteinahen Personen und Unternehmen in den Erwerb ausländischer Beteiligungen seitens der Telekom (insb. Mobiltel Bulgarien, MDC Weißrussland, Mobtel Serbien), BUWOG; Vergabe des Behördenfunks; Schal­tung von Inseraten durch staatsnahe oder im Einflussbereich von Bundesministerien befindlichen Unternehmen oder Organisationen auf Weisung oder infolge sonstiger unmittelbarer oder mittelbarer Einflussnahme von Mitgliedern der Bundesregierung; Schaltung von Inseraten bzw. das Eingehen von sonstigen Medienkooperationen seitens der Bundesministerien; Versuch der Lockerung des Glücksspielmonopols während der Amtszeit des Finanzministers Mag. Karl Heinz Grasser und diesbe­zügliche politische Interventionen und Zahlungen durch Glücksspielunternehmen; Anträge und Vergabevorgänge im Zusammenhang mit Staatsbürgerschafts­verleihun­gen)?

18. Inwieweit haben Sie zu den übrigen Beweisthemen bislang Anzeichen, die Korrup­tion indizieren oder sogar beweisen?

19. Welche Politiker, insbesondere seitens der ÖVP, sind in die einzelnen Beweis­themen und die damit in Zusammenhang stehenden Vorwürfe verwickelt?

20. Inwieweit haben Sie zu einem (oder mehreren) der Beweisthemen bislang bereits von Amts wegen Strafanzeige eingebracht?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG dring­lich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Wie bereits in der Präsidiale vergangenen Dienstag ausführlich besprochen, darf ich Sie an dieser Stelle eindringlich darum ersuchen, in der Sitzung nicht aus vertraulichen Akten des Untersuchungsausschusses zu zitieren oder solche zu verlesen. (Zwischenrufe.)

Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Dr. Rosenkranz als erstem Fragesteller zur Begrün­dung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

 


13.17.34

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Die ersten Zwischen­rufer lustiger Natur haben sich bei der ÖVP schon eingestellt. Behalten Sie sich Ihren Humor für diese Sitzung!

 


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