Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 21

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Weisungen zu erteilen. Darüber hinaus hat das Bundesministerium gegenüber der Telekom Austria auch keine Auskunftsrechte, insbesondere auch nicht im Hinblick auf die Börsenotierung der Telekom, weil alle Aktionäre gleich zu behandeln sind.

Es ist vielmehr ausschließliche Aufgabe der Unternehmensorgane der Telekom, die inkriminierten Sachverhalte umfassend zu klären und zutreffendenfalls entsprechende Maßnahmen zu setzen, zum Beispiel Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwalt­schaft, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Rückforderungen von Zah­lun­gen aus Aktienoptionsprogrammen, beispielsweise 2000, gegebenenfalls gesell­schafts­rechtliche Maßnahmen gegenüber amtierenden Vorstandsmitgliedern.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der Telekom Austria AG hat daher in Umsetzung des Aufsichtsratsbeschlusses der Telekom vom 2. September 2011 nach intensiver Expertensuche das international renommierte Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO Deutschland am 7. Oktober 2011 mit den einschlägigen Untersuchungen beauftragt. Aufgabe des Untersuchungsteams ist die Durchführung umfassender forensischer Analysen zur Aufklärung und zur Prävention. Die Beauftragung umfasst sowohl die Aufklärung historischer Sachverhalte als auch die Unterbreitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Compliance-Systems, damit Malversationen in Zukunft bestmöglich ausgeschlossen werden können.

Neben der Evaluierung der bisher durchgeführten Prüfungsergebnisse sind schwer­punktmäßig die Prüfung wesentlicher Akquisitionen, wie beispielsweise Festnetze und Mobilfunksegmente, sowie der größten Immobilientransaktionen und Beschaffungsvor­gänge sowie der wesentlichen Beraterverträge im Prüfungsauftrag enthalten.

Die Prüfungshandlungen umfassen grundsätzlich den Zeitraum 2000 bis 2010.

Der Bericht über die Ergebnisse der Untersuchungen soll bis zur Hauptversammlung der Telekom Austria AG am 23. Mai 2012 vorliegen.

Nun zur Frage 15:

Das Ergebnis des Untersuchungsausschusses bleibt abzuwarten. Sollten allfällige rechtliche Konsequenzen erforderlich sein, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten selbstverständlich gezogen.

Zu den Fragen 16 und 17:

Neben den bereits dargestellten Maßnahmen abgabenrechtlicher und finanzstraf­rechtlicher Natur wird das Bundesministerium für Finanzen den Bericht des Unter­suchungsausschusses selbstverständlich zum Anlass nehmen, nach einer seriösen Auswertung desselben alle im Rahmen der Zuständigkeit, meiner Zuständigkeit als Finanzministerin möglichen und notwendigen Schritte zu setzen.

Zu sämtlichen Wahrnehmungen, welche das BMF zu den übrigen Beweisthemen des Untersuchungsausschusses gemacht hat, wurden sämtliche Unterlagen dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt.

Wie bereits ausgeführt, sehe ich es als meine Aufgabe, die Arbeit des Untersuchungs­ausschusses bestmöglich zu unterstützen. Sämtliche angeforderten Unterlagen wur­den daher schnellstmöglich und im Ausmaß von unzähligen Gigabyte übermittelt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die übermittelten Unterlagen und deren Um­fang.

Zu den Fragen 18 und 19:

Die Fragestellungen zielen direkt auf die strafrechtliche Verantwortung ab. Diese wird gerade durch die zuständigen Behörden geklärt. Dies ist zunächst eine Frage nicht für die Finanz, sondern vielmehr für die Zuständigkeit der Justiz.

 


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