Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 28

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lich­keiten gibt, es werden strengere gesetzliche Regelungen folgen auf diese Unter­suchungen, und wir von der ÖVP bekennen uns auch dazu, dass wir auch strengere parteiinterne Regelungen treffen wollen. Denken Sie an die vielen Firmen, die es bei uns gibt, die sich in der letzten Zeit alle Compliance-Regeln, also eigene Spielregeln geben, die deutlich über das Strafrecht hinausgehen! (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Ich denke, unser Anspruch an uns selbst, unser moralisches Verhalten muss deutlich über jenem des Strafrechts liegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, zwei Probleme zeigt dieser Untersuchungsausschuss schon auf, und zwar zum einen die Gleichzeitigkeit der Untersuchungen mit der Staats­anwaltschaft. Was bringt das Ganze? – Unergiebigkeit auf der einen Seite durch Ent­schlagungen und auf der anderen Seite – noch viel schlimmer! – Indiskretionen durch einzelne Abgeordnete im Umgang mit Akten der Staatsanwaltschaft, Vorverurteilun­gen, Rufschädigungen von unbescholtenen Staatsbürgern und Politikern. Das, meine Damen und Herren, zeigt die Problematik auf. Wir haben das immer gesagt und dürfen das in Zukunft auch nie mehr tun, nämlich einen parlamentarischen Untersuchungs­aus­schuss gleichzeitig mit staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen zu betreiben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Haben wir immer so gemacht!) Das ständige Zitieren des Wortes „Unschuldsvermutung“ beseitigt diese Problematik nicht.

Das zweite Problem, meine Damen und Herren: Missbrauch im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss. Es werden gegenüber Kollegen Anschuldigungen erhoben, persönliche Verunglimpfungen von sich gegeben – im Schutz der Immunität. Herr Strache hat vorhin das Wort „letztklassig“ verwendet. Einen Abgeordneten­kollegen, einen unbescholtenen Abgeordneten als „Korruptionsabgeordneten“ zu bezeichnen, einen unbescholtenen Kollegen mit einem Einbruchsverdächtigen zu vergleichen, das ist letztklassig, Herr Pilz! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Aber das ist eine Frage des Umgangs mit dem Untersuchungsausschuss und hat nichts mit den gesetzlichen Bestimmungen zu tun.

Herr Kollege Rosenkranz, wenn Sie Behauptungen in den Raum stellen, eine Partei missbrauche die Jagd für irgendwelche Absprachen, kann ich nur sagen: Wenn die Jagd dazu geeignet wäre, dann könnte das jeder tun, nicht nur eine bestimmte Partei, denn jagen dürften offenbar viele (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz) – ich auch nicht, Herr Rosenkranz –, aber es einer Partei zuzuschieben, dieses gesellschaftliche Ereignis dazu zu missbrauchen, ist genauso letztklassig, um das Wort von Ihrem Kollegen Strache zu verwenden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das ist peinlich, Herr Kopf!)

Meine Damen und Herren, ein drittes Problem in diesem Zusammenhang: Der Unter­suchungsausschuss wird als Bühne für parteipolitische Auseinandersetzungen miss­braucht. – Der Untersuchungsausschuss ist kein Instrument der Oppositionsarbeit, sondern ein Instrument des gesamten Parlaments zur Kontrolle der Vollziehung. Er gehört nicht dem Herrn Pilz, er gehört nicht dem Herrn Rosenkranz, der Unter­suchungsausschuss ist ein Instrument von uns allen zur Wahrnehmung unserer Aufgabe gegenüber der Regierung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Immer, wenn Sie „alle“ sagen, meinen Sie die ÖVP!)

Es war schon etwas verräterisch, Herr Rosenkranz, als Sie vorhin von „parteipolitischer Aufklärung“ gesprochen haben. Sie haben offenbar die Funktion des U-Ausschusses nicht verstanden. Er ist eben kein Instrument der parteipolitischen Aufklärung, sondern der parlamentarischen Aufklärung von uns allen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Diese Sondersitzung heute findet statt, weil einzelne Abge­ordnete dieses Hohen Hauses permanent die Ebenen und Orte der Auseinander­set-


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