Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 29

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Abkommen sagen? Können Sie sachlich auch argumentieren? Sie begünstigen die Steuer ...!): Dieses Abkommen ist moralisch, ethisch nicht vertretbar, und es könnte verfassungsrechtlich bedenklich sein – da kommen jetzt die Besserwisser und Ober­gescheiten. Es ist durchaus möglich, dass das Ganze sozusagen eine Bestrafung des ehrlichen Steuerzahlers ist, lese ich überall.

Ja, meine Damen und Herren, gar keine Frage, und ich stimme da völlig mit Herrn Staatssekretär Schieder überein, der heute im „Standard“ gesagt hat, das kann nur die zweitbeste Lösung sein. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein!) Die beste Lösung wäre natürlich, wenn sich alle Staaten dieser Welt – das sind über 200 – auf Rege­lungen gegen die Steuerflucht einigen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Und wenn Österreich und Liechtenstein ihren Widerstand aufgeben!) Nur bitte, wer glaubt, dass das möglich sein wird, ist blauäugig und gibt sich einer Illusion hin! Das wird es nie geben!

Es kann die perfekte Welt nicht geben, es kann auch die perfekte Finanzwirtschaft nicht geben, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist unwahr!) Und genauso wie das Strafgesetzbuch Diebstahl und Morde verbietet, es sie aber trotzdem gibt – leider ist es so! –, haben wir keine perfekte Gesellschaft, keine perfekte Finanzwelt.

Aber, meine Damen und Herren, schauen wir uns die Regelung ein bisschen im Detail an: Da gibt es pauschale Steuern – bis zu 38 Prozent. Da muss ich ehrlich sagen, wenn 38 Prozent deiner Finanzanlagen in der Schweiz mit einem Schlag weg sind, na das ist schon etwas! Das ist schon etwas!

Und außerdem kommt ja dazu, meine Damen und Herren, dass das derzeitige, das heutige Steuerrecht – das sagen so bekannte Steuerberater wie der Mag. Klaus Hübner oder der Dr. Karl Bruckner von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder – mit der Selbstanzeige ja zum Teil günstigere Möglichkeiten bietet, denn da fällt alles, was schon verjährt ist, weg, während bei der jetzigen Regelung diese Steuerabschläge unabhängig von Verjährungsfristen erfolgen. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Und dadurch, dass in Zukunft die Kapitalertragsteuer auch auf diese Anlagen in der Schweiz eingehoben wird, gibt es auch eine Barriere gegen eine künftige Verlagerung von Geldern in die Schweiz. Das ist wirklich ein ganz toller Erfolg!

Was wäre die Alternative? Überlegen Sie einmal – jene, die jetzt gegen das Schweizer Abkommen sind, mit dem erstmals Schwarzgeld in der Schweiz besteuert wird –: Machen wir das nicht, heißt das, dass das Schwarzgeld in der Schweiz weiter unver­steuert bleibt. Meine Damen und Herren, das können Sie ja nicht wollen! Das können Sie ja nicht wollen! (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Oder kommen Sie heraus und erklären Sie hier, dass Sie gegen das Schweizer Ab­kom­men sind, weil Sie wollen, dass das Schwarzgeld in der Schweiz weiterhin unver­steuert bleibt. – Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das wirklich wollen! (Beifall bei der ÖVP.) Wäre es so, dann, muss ich sagen, wissen Sie nicht, was Sie tun!

Dazu kommt ja noch, dass in der Schweiz das Abkommen gar nicht so positiv gesehen wird. Die Schweizer Banken sagen: Das bedeutet ja eigentlich einen unglaublichen Vertrauensverlust unserer Kunden. Wir fürchten, dass Gelder aus der Schweiz abgezogen werden. – Das heißt, für die Schweiz war es gar nicht einfach, diesem Paket zuzustimmen, das die Frau Finanzministerin durchgesetzt hat.

Auch die Schweiz hat natürlich ihre Interessen: Die Schweiz will ihr Image loswerden, dass sie gleichsam eine Oase für Steuerflüchtlinge ist. – Es war unser Glück, dass diese Argumentation natürlich von uns entsprechend in den Verhandlungen umgesetzt werden konnte, aber gar keine Frage, meine Damen und Herren, es ist an sich eine


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