Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 40

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Vertrag, den die Frau Bundesministerin Fekter mit der Schweiz abgeschlossen hat, abfeiern, also eine ÖVP-Feierstunde sozusagen. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

Ich befürchte nur dringlich, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, dass aus dieser Feierstunde nichts wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Eher eine Trauer­stunde!) Aus dieser Feierstunde kann nämlich nichts werden, weil sich die ehrlichen, die anständigen und die braven Steuerbürger Österreichs dafür schämen, was diese Frau Finanzministerin aufführt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Wissen Sie – ein paar wenige wirtschaftlich Denkende gibt es ja noch in den Reihen der ÖVP –, was einem österreichischen Steuersünder passiert, einem, der vielleicht vergessen oder übersehen hat, das eine oder andere Einkommen zu versteuern? – Der bezahlt in Österreich 50 Prozent Einkommensteuer oder Lohnsteuer, und von den Steuern, die er hinterzogen hat, zahlt er noch einen Strafzuschlag von 40 Prozent!

Aber was denken sich jetzt die 1,9 Millionen braven, anständigen Steuerbürger Öster­reichs, wenn sie erfahren, dass die Steuerbetrüger, die illegal Vermögen, die illegal Einkommen in die Schweiz verfrachtet haben, jetzt lediglich 15 bis 38 Prozent Steuern zu bezahlen haben? Was denken sich diese 1,9 Millionen Österreicher und Öster­reicherinnen? Das sind nicht jene, die sich jetzt von der ÖVP vertreten fühlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern die fühlen sich mit dem heutigen Tag betrogen von dieser ÖVP, die heute eine Feierstunde abhält für dieses Abkommen, das die Frau Finanzministerin abgeschlossen hat. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Die Frau Finanzministerin sagt einer Zeitung gegenüber: Die Steuerwelt ist jetzt besser. Mit diesem Abkommen tritt Steuergerechtigkeit ein. Es ist besonders wertvoll, weil wir im steuerlichen Wettbewerb Gleichbehandlung herstellen können. – Zitatende.

Gleichbehandlung? (Abg. Großruck: Jawohl!) Ja wo ist denn da die Gleichbehand­lung, meine sehr geehrten Damen und Herren? Dann fordere ich Sie auf, dass die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler künftighin auch 15 bis maximal 38 Prozent Steuern bezahlen, so wie jene, die in die Schweiz geflüchtet sind. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Stellen Sie das nicht in Abrede, behaupten Sie nicht, Sie seien in Unkenntnis dessen, um welche Beträge es sich handelt! Das wissen Sie, Sie kennen die Beträge, aber nicht, aus welchen Geldern sich diese Beträge zusammensetzen. Das können Sie nicht wissen, die Information bekommen Sie nicht. Sie können nicht ausschließen, dass dieses Steuerabkommen mit der Schweiz zu einer legalisierten Geldwäsche auf­ruft, Frau Finanzministerin. Sie unterstützen legalisierte Geldwäsche mit diesem Abkommen. Das ist das Faktum, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das sollte man auch einmal wissen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)

Diese getroffene Vereinbarung mit der Schweiz ist eine Besserstellung für Steuer­flüchtlinge. Das ist es! Verfassungsrechtler Mayer hat das auch so erkannt. Daher ist es so entscheidend, dass wir jetzt eine Verfassungsklage einbringen, und ich lade auch die Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der FPÖ-Fraktion ein, mit uns diese Verfassungsklage anzustrengen und Klarheit zu schaffen, ob das, was Sie hier unterzeichnet haben, auch verfassungsrechtlich gedeckt ist, denn ansonsten müsste jeder Steuerbürger in Österreich eine Klage einbringen, Rechtsmittel ergreifen, um hier gegen den Staat vorzugehen.

Frau Finanzministerin, wenn Sie wirklich von einer Gleichbehandlung und Gleich­stel­lung sprechen, dann fordere ich Sie auf, sich das Steuersystem in Österreich end­lich


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