Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 58

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dann wäre das eine freudige Überraschung. Aber man kann Gesetzgebung nicht auf der Möglichkeit freudiger Überraschungen aufbauen, das wäre verantwortungslos. Deswegen wäre es meiner Meinung nach und unserer Meinung nach als begleitende, unabdingbare Maßnahme notwendig gewesen, in das Strafgesetzbuch einen Para­graphen über parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen aufzunehmen. (Abg. Rädler: Zur Sache!)

Wer die Strasser-E-Mails kennt, der weiß ja, wie derartiges Beweismaterial im Straf­prozess aussähe: Wenn eindeutig eben anhand etwa von Strasser-E-Mails – könnten ja auch Platter-E-Mails oder Fekter-E-Mails sein – nachgewiesen werden könnte, dass die Zugehörigkeit zu einer Partei entscheidend für eine Postenbesetzung war und dazu geführt hat, dass möglicherweise eine qualifiziertere Person das Nachsehen hatte, dann soll das in Zukunft strafbar sein. Wenn ein derartiges Gesetz einmal auf dem Tisch liegt, wenn es beschlossen ist, und wenn Parteibuchwirtschaft letzten Endes, so sie beweisbar ist, vor einem Strafgericht endet, dann, sage ich, haben wir der Gefah­ren­abwehr Genüge getan, dann können wir auch einer schwarzen Innenministerin und ihrer Partei bei Verwaltungsreformen einen Vertrauensvorschuss geben.

Bis dahin aber nicht, und ich verstehe nicht, dass die beiden Oppositionsparteien, BZÖ und FPÖ, hier einen Vertrauensvorschuss geben, der durch nichts gerechtfertigt ist. Aber vielleicht erinnern Sie sich als ehemaliger Koalitionspartner der Österreichischen Volkspartei noch an die Zeiten, als Sie gemeinsam mit der ÖVP die Posten im Innen­ministerium verteilt haben. Vielleicht erinnern Sie sich noch wehmütig an die Zeiten, als Sie gesagt haben: Der Polizist ist orange, der Polizist ist blau und der Polizist ist schwarz! Und vielleicht sehnen Sie diese Zeiten wieder herbei und vielleicht wollen Sie keine gesetzlichen Bestimmungen (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ja, vielleicht!), die bei einer möglichen „Wiedergänger-Regierung“ genau dieses unterbinden würden.

Deswegen halte ich es für doppelt wichtig, dass auch für die Gefahr einer freiheitlichen und für die sehr unwahrscheinliche Gefahr einer BZÖ-Regierungsbeteiligung derartige Regelungen existieren.

Zum Schluss noch ein kurzer Satz, weil es da Zwischenrufe seitens der ÖVP gegeben hat, zu dem, was wir im Innenausschuss diskutiert haben, aber heute nicht diskutieren müssen, jedoch ohnehin die ganze Zeit diskutieren. Das ist die Frage der Diplomaten­pässe. Ich bin auch gerne bereit, einen Zusammenhang zum Tagesordnungspunkt herzustellen, das ist überhaupt kein Problem, denn das ist genau im Rahmen dessen, was hier reformiert wird und vollzogen werden soll.

Ich bin sehr froh darüber, dass sich der Innenausschuss und die Abgeordneten da einmal auf die Hinterbeine stellen und sagen: Wir lassen uns von der Regierung nicht alles bieten! Ich bin sehr froh, dass wir der Regierung einmal ganz klar etwas sagen. Wenn die Regierung glaubt, dass der Landwirtschaftsminister für eine Traktorein­weihung in der Südsteiermark einen Diplomatenpass braucht, und wenn seine Frau sagt: Ich taufe diesen Traktor auf den Namen „Niki“ und kriege dafür auch einen Diplomatenpass!, dann halte ich das für eine Verschwendung von Diplomatenpässen. (Abg. Hornek: Haben Sie einen Diplomatenpass?) Wenn aber gleichzeitig gesagt wird, die Abgeordneten des Auswärtigen Ausschusses, die manchmal in heiklen Missionen unterwegs sind, brauchen keinen Diplomatenpass, sondern nur für Minister-Traktor­einweihungen muss es einen geben, und über das Parlament macht sich die Regierung lustig, dann muss ich sagen: So mit Sicherheit nicht!

Ich habe einen einfachen Vorschlag: Wenn Sie es radikal abschaffen wollen, dann machen wir es überall: Nur der Bundeskanzler, nur der Außenminister, nur die Na­tional­ratspräsidentin und nur der Bundespräsident sollen Diplomatenpässe außerhalb


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