Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 115

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plädiere, auf sinnvolle Art und Weise erfolgen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Linder.)

13.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. 4 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.58.58

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Verehrte Damen aus der Regierungsmannschaft! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastung geschaffen, die durch Infrastrukturinvestitionen von jetzt bis zum Jahr 2017 und die ausgelösten Annuitäten bis zum Jahr 2066 entstehen.

Eine solche Transparenz und Offenheit hat es in diesem Hause bezüglich Infrastruktur im Schienenbereich noch nie gegeben. Grundlage dafür ist der am 27. März 2012 im Ministerrat beschlossene ÖBB-Rahmenplan mit Wirkungszeit von 2012 bis 2017. 12,8 Milliarden € werden in den Infrastrukturausbau investiert. Und ich betone ausdrücklich, dass das ein Schieneninfrastrukturausbau ist, der allgemein zugänglich ist. Das ist kein Hobby, dem nur für die ÖBB gefrönt wird.

Ich möchte einige Details aus der Planung herausgreifen, damit Sie auch wissen, was Sie nicht wollen. Sie wollen nicht die Fertigstellung des viergleisigen Westbahnausbaus zwischen Wien und Wels samt Güterzugumfahrung Sankt Pölten und auch nicht die Unterinntalstrecke. (Abg. Dr. Moser: Es geht da nicht ums Wollen! Wollen würden wir vielleicht schon, nur können wir es uns nicht leisten!) Sie wollen den Bau des Brenner-Basistunnels nicht. Sie wollen die Errichtung des Südbahnsystems nicht, das Sie ja urgieren, Frau Kollegin Moser, mit dem Bahnhof Wien.

Der Ausbau der Pottendorfer Linie ist geplant. Der Baubeginn des Semmering-Basistunnels ist geplant, wie immer man dazu auch stehen mag. Der Bahnhofumbau Graz und die Weiterführung des Koralmtunnels ist in dieser Zeitspanne geplant. Es ist geplant der Streckenausbau zwischen Graz und Spielfeld. Darüber hinaus sollen 100 Bahnhöfe und Haltestellen neu gebaut beziehungsweise modernisiert und barriere­frei gestaltet werden. Es ist geplant, die Summerauerbahn auszubauen. Es ist geplant, in dieser Zeit vier große Güterterminals zu erweitern oder neu zu errichten, und es ist geplant, qualitätssichernde beziehungsweise verbessernde Maßnahmen im Bestandsnetz durchzuführen, um dessen hohe Qualität aufrechtzuerhalten. Sagen Sie der Bevölkerung: Sie wollen das nicht! Dann können wir auch jede Menge aus diesem Investitionsvolumen streichen.

Geschätzte Damen und Herren! Auch die volkswirtschaftliche Bedeutung, die Frage des Wirtschaftsstandorts Österreich kommt mir bei der Erörterung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur einfach zu kurz. Bei der Umsetzung des Rahmenplans führt der positive Effekt von 48 000 Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten gerechnet ab Inbetrieb­nahme zu einem steuerlichen Rückfluss von circa 25 Prozent – da sind Sozialver­sicherungsabgaben und Steuern eingerechnet – und einem Nutzen-Kosten-Quotienten von 0,8 Multiplikator. (Abg. Dr. Moser: Aber nicht beim Tunnelbau!)

Zum Effekt der Betriebsphase kommt noch der Effekt der Bauphase, der ja noch viel stärker, allerdings auch zeitlich limitiert ist, hinzu. 1 Milliarde € Investitionsvolumen sichert zwischen 15 000 und 17 000 Arbeitsplätze. Das heißt, in der Umsetzungsphase des Rahmenplanens reden wir von 30 000 bis 35 000 Arbeitsplätzen durch die jetzt geplanten jährlichen Investitionen. Ein steuerlicher Rückfluss, Abgabenrückfluss in der Höhe von 55 Prozent wird von den Fachleuten geschätzt und ein Nuten-Kosten-Quotient von 1,3. (Abg. Dr. Moser: Aber nicht beim Tunnelbau!)

 


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