Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 128

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.47.5110. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1710 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1741 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen jetzt zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.48.22

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Änderungen des Universitätsgesetzes, die heute zur Abstimmung kommen, haben eine gemeinsame Handschrift, nämlich mehr Planbarkeit, mehr Klarheit und weniger Bürokratie.

Meiner Überzeugung nach der wichtigste Punkt ist die einfachere Anerkennung der Universitätsabschlüsse. Ich habe die Möglichkeit gehabt, bei einer internationalen OECD-Tagung als Expertin eingeladen zu werden, und mir einmal mehr vergewissern können, dass weltweit der Wettbewerb um die besten Köpfe, um Schlüsselkräfte längst in vollem Gange ist, und dass auch Europa und Österreich schauen müssen, die besten Köpfe für Österreich zu gewinnen.

Mit der A-Card sind wir einen ganz wichtigen ersten Schritt gegangen. Es ist nun wichtig, innerhalb von Österreich Schlüsselkräfte auch wirklich wie Schlüsselkräfte zu betreuen, ihnen einen One-Stop-Shop zu ermöglichen, eine zentrale Anlaufstelle, in der es möglichst rasch zu einer Anerkennung kommt oder zu einer entsprechenden Entscheidung, ob die im Ausland erworbene Qualifikation den inländischen Qualifi­kationserfordernissen entspricht. Das ist wichtig, damit wir wettbewerbsfähig sind, in einer Bildungs- und Wissenschaftsunion Europas und Österreichs. Dieser erste Schritt soll von mehr Information, von mehr Service begleitet sein. Wie wichtig das ist, zeigt die Statistik. Nur jeder Dritte, der in Österreich erwerbstätig ist und einen akade­mischen Abschluss im Heimatland hat, bemüht sich darum, diesen auch hier anerkannt zu bekommen.

Der zweite große Punkt widmet sich der Inskriptionsfrist: Hier haben wir einen ersten Schritt in Richtung mehr Planbarkeit ja schon beim letzten Mal gesetzt. Es hat sich in der Evaluierung herausgestellt, dass hier der Wunsch der Universitäten ist, noch mehr Planbarkeit zu erhalten, denn durch die Doppelgleisigkeiten, dass man sich für meh­rere Studien anmelden konnte, kam es nicht zu jener Planbarkeit. Diesem Wunsch ist der Herr Bundesminister sofort mit einem Gesetzesvorschlag nachgekommen, der mit den Universitäten, mit den Studierenden gemeinsam ausgearbeitet worden ist. Hier hat man wirklich gemeinsam an der Verbesserung gearbeitet. Es ist ein schönes gemein-sames Endergebnis, zu dem nun alle stehen, und ich hoffe daher, dass wir diesen Gesetzesvorschlag auch gemeinsam beschließen können. Es wird zu einer Vor­verlegung und Neuregelung der Inskription kommen, damit gibt es frühere Sicherheit für die Universitäten und damit wiederum bessere Planbarkeit.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aber diese Planbarkeit kann nicht bei der Anmeldefrist haltmachen. Im gemeinsamen Koalitionsübereinkommen haben wir festgeschrieben, wir wollen ein neues Modell der studienplatzbezogenen Finanzierung.


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