Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 129

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ein neues Modell der studienplatzbezogenen Finanzierung geht nur, wenn wir auch Kapazitäten für die Universitäten regeln. Das heißt, wir brauchen auch Zulassungs­bestimmungen.

Es ist mir daher ein Anliegen, gerade als Abgeordnete des 2. und 20. Bezirks, wo mit 500 Millionen € die größte Wirtschaftsuniversität Europas gebaut wird, dass diese Universität ihren künftigen Studierenden jene Bedingungen bieten kann, die die Studie­renden brauchen, nämlich auch für die Studierenden Planbarkeit im Sinne von: der Hörsaal ist wirklich auf die Anzahl der Studierenden, die dort auch studieren, zuge­lassen. Daher wird man beispielsweise auch an dieser Universität, wie an vielen ande­ren Universitäten, Zugangsregelungen brauchen, um die studienplatzbezogene Finan­zierung auch wirklich wirksam werden zu lassen.

Der Neubau der größten Wirtschaftsuniversität wird die Leopoldstadt beleben. Jetzt ist es wichtig, dass diese Universität, genauso wie alle anderen 21 Universitäten, selbst auch Rahmenbedingungen erhält, mit denen sie ihre Studierenden-Zahlen regeln kann, und dass künftig klare Zulassungsregelungen gelten. Dafür brauchen wir jetzt gemein­same Instrumente. Herr Bundesminister, alles Gute für die weiteren Verhandlungen dafür! (Beifall bei der ÖVP.)

14.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.52.59

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte zum Wissenschaftspunkt bringt etwas Seltenes und etwas Wiederkehrendes. Das seltene Ereignis ist, dass wir vermutlich einstimmig eine Vorlage aus dem Wissenschaftsbereich beschließen werden. Das Wiederkehrende ist, dass es zu keinem Thema im Wissenschaftsbereich eine Debatte gibt, wo nicht die ÖVP doch auf die Frage der Zulassungsbeschränkungen zu sprechen kommen würde.

Daher auch von mir ein Satz zur Frage der Studienplatzfinanzierung: Wir sind da momentan in Gesprächen, wie diese erste Phase der Studienplatzfinanzierung ge­staltet werden könnte. An sich ist es ja nicht üblich, über laufende Verhandlungen zu sprechen. Der Herr Bundesminister hat aber – und ich stimme da völlig mit ihm überein – bereits auch öffentlich gesagt, dass die Studienplatzfinanzierung nicht zu einer Reduktion von Studienplätzen führen soll. Das ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Punkt. Studienplatzfinanzierung ja – als Instrument zur fairen Verteilung der Mittel für die Universitäten, aber nicht als Instrument, um die Studienplätze zu reduzieren.

Was wir heute beschließen werden – um zum eigentlichen Thema zu kommen; da kann ich mich kurz fassen, denn die Kollegin Cortolezis-Schlager hat das Wesentliche bereits dargestellt –, soll durch eine einheitliche Zulassungsfrist zur besseren Plan­barkeit an den Universitäten führen, wobei es in dem Sinne Ausnahmen geben wird, dass es zu keinen individuellen Härtefällen kommen soll.

Und dass wir heute – wahrscheinlich – einstimmig diese Vorlage beschließen werden, ist aus meiner Sicht sehr stark damit verbunden, wie dieser Vorschlag zustande gekommen ist, nämlich: dass die Rektoren gemeinsam mit den Studentenvertre­terIn­nen einen Vorschlag erarbeitet haben und dieser Vorschlag dann auch mit dem Ministerium abgeklärt worden ist.

Ich denke, das ist eine vorbildliche Vorgangsweise, die auch für andere Materien Vorbild sein sollte, dass man rechtzeitig die Studierenden einbindet, wenn man da – wie man sieht – gute Lösungen finden kann, und dass das auch tragfähige Lösungen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite