Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 141

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nach oben bringen! – genauso wie die Spritpreisdatenbank, die wir als zweite Maß­nahme gesetzt haben.

Da sage ich Ihnen, auch da haben wir eine Graphik (neuerlich eine Graphik in die Höhe haltend) – ich will Sie nicht mit allen langweilen –: Beispielsweise bei Euro Super hat sich ab dem Zeitpunkt – das ist dieser Strich –, als wir die Spritpreisdatenbank eingeführt haben, die Differenz zu den europäischen Durchschnittspreisen für uns verbessert. Also der österreichische Preis ist tendenziell immer besser als der euro­päische.

Jetzt muss ich Ihnen aber eines gestehen: Wir haben ja schon vor drei oder vier Wochen einen Dringlichen Antrag gehabt und genau über dieses Thema diskutiert. Nichts ärgert ... (Abg. Ing. Westenthaler: Am 29. Februar!) – Am 29. Februar. Manchmal seid ihr präzise. (Abg. Ing. Westenthaler: Na bitte!)

Nichts ärgert den Kunden oder den Fernsehzuschauer mehr als der saloppe Verweis darauf, dass wir im europäischen Durchschnitt besser liegen. Es ist natürlich klar, dass er nicht das bewertet, was der Unterschied ist, sondern er bewertet das, was ihn trifft. Und da ist natürlich die Belastung, der man nicht ausweichen kann, wenn man keine öffentlichen Verkehrsmittel hat, eine ordentliche Belastung. (Abg. Dr. Moser: Darum wollen wir die Pendlerpauschale endlich reformieren!) – Wir kommen gleich zur Pend­lerpauschale – nur Geduld! Das ganze Thema ist leider ein ziemlich komplexes Thema und nicht in zwei, drei Sätzen abzuhandeln, aber ich komme auch noch auf diese Thematik zu sprechen.

Jetzt zu dem, was Sie zitiert haben, Herr Bucher: Was tun wir jetzt oder was können wir tun? – Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das Ganze nicht unproblematisch ist, denn wir haben schon bei der Tagesfestsetzung des Spritpreises eines gehabt: dass die Herrschaften aus dem Konzernbereich zum Verfassungsgerichtshof gegangen sind und gesagt haben, es werde damit de facto das Wettbewerbsprinzip und das freie Erwerbsprinzip eingeschränkt.

Beim freien Erwerbsprinzip ist Folgendes maßgeblich: der Einstandspreis und der angemessene Gewinn. Das haben Sie leider nicht ausführlich zitiert, weil es Ihnen nicht recht ins Konzept gepasst hat. Ich habe bei der Beantwortung des letzten Dringlichen Antrags sehr genau beschrieben, warum eine amtliche Preisfestsetzung sinnlos ist, weil man nämlich dann auch den angemessenen Gewinn berücksichtigen muss. Das ist eine Problematik, die sich der Verfassungsgerichtshof in der Recht­sprechung genau angeschaut hat. (Abg. Bucher: Ich habe immer von der Spanne gesprochen!)

Daher – wenn wir jetzt davon reden, was auch als Vorschlag in den „Salzburger Nachrichten“ war, den wir selber einmal entwickelt haben, der sich aber weiter­ent­wickelt hat – werden Sie sich wieder damit beschäftigen müssen. Die Dinge drehen sich weiter, das ist noch nicht der Stand aller Dinge, das Ende der Fahnenstange ist nicht erreicht, weil da nämlich ein Problem dabei ist. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Wenn Sie mir zuhören, werden Sie es vielleicht auch nachvollziehen können!

Das Problem ist: Wenn Sie für alle Österreicher einen einheitlichen Preis festlegen, dann muss dieser Preis ja unabhängig davon sein, ob ich in einem Gebirgsort oder in einem anderen Ort wohne, ob ich höhere oder niedrigere Distributionskosten habe, ob ich groß oder klein bin. Der Preis müsste ja für alle gleich sein – wenn ich von der Gewichtung und vom Schnitt ausgehe.

Daher ist die Überlegung eher eine andere, nämlich, dass man sagt, es soll sich jeder einen entsprechenden Preis nach seinen Kalkulationsgegebenheiten bilden, den muss er aber, so wie wir das bei der Tagesfestsetzung haben, über einen längeren Zeitpunkt


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