Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nun grundsätzlich auf die Frage eingehen: Was ist notwendig, um diese Preistreiberei zu unterbinden, nicht zuletzt in Anbetracht der Milliardengewinne, die die Ölmultis erzielt haben?
Eines ist klar: Wir allein in Österreich werden den Benzinpreis nicht endgültig regeln können. Daher geht es um die Unterbindung von Spekulation auf den Rohstoffmärkten. Ich sage ausdrücklich: nicht nur beim Mineralöl, sondern auch bei Lebensmitteln und bei anderen Produkten. Das ist Aufgabe der Europäischen Kommission!
Wir müssen weiters die Kommission auffordern, die Spritpreisbildung zu untersuchen. Die EU-Kommission muss geeignete Maßnahmen setzen.
Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, um auf eine aktuelle Studie aus Deutschland zu verweisen, wo es um die Frage geht, wieso es in der letzten Zeit zu derartigen Preissteigerungen kommt. In einem Artikel dazu heißt es:
„Autofahrer in Deutschland müssen an der Tankstelle mehr bezahlen, als es einer Studie zufolge durch die hohen Ölpreise gerechtfertigt wäre.“
Des Weiteren steht hier:
„Nach der Studie sind die zusätzlichen Gewinne beim Superbenzin nicht primär an den Tankstellen angefallen, sondern in den Raffinerien, die sich überwiegend in den Händen der fünf großen Mineralölkonzerne befinden.“
Was heißt das? – Wir müssen bei der Frage, wie der Preis zustande kommt, differenziert vorgehen, eine differenzierte Betrachtungsweise pflegen. Wir müssen einerseits die Spekulation unterbinden, aber dann auch genau ansehen, was in den Raffinerien tatsächlich passiert.
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist: Wir müssen die Bundeswettbewerbsbehörde stärken!
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt ja dankenswerterweise von der Regierung, vom Herrn Bundesminister Mitterlehner gemeinsam mit der Justizministerin ein Wettbewerbspaket. Dieses Wettbewerbspaket sieht unter anderem eine Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde vor.
Aber stellen Sie sich vor: Die Bundeswettbewerbsbehörde ermittelt, ist jedoch aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage nicht in der Lage, entsprechende Ermittlungstätigkeit bei den Mineralölkonzernen durchzuführen! Derzeit sieht sich die Bundeswettbewerbsbehörde in ihrer Ermittlungstätigkeit, insbesondere bei der Erlangung von Auskünften von Unternehmen, eingeschränkt, weil die Durchsetzung der Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften und zur Vorlage von Unterlagen nur im Wege eines Auftrages des Kartellgerichts möglich ist.
Was heißt das? – Wir müssen – und dazu fordere ich jetzt schon alle Parteien des Hohen Hauses auf – die Bundeswettbewerbsbehörde stärken, damit diese ihre Ermittlungstätigkeit auch gegenüber großen Konzernen entsprechend durchführen kann! (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute sind viele richtige Themen angesprochen und Forderungen erhoben worden. Ich bedanke mich für den Vorschlag von Bundesminister Mitterlehner für die Korridor-Regelung, die wir genau analysieren müssen.
Ich gebe Kollegin Gabi Moser vollkommen recht, dass die Frage der Pendlerpauschale unter zwei Aspekten diskutiert werden muss: einerseits unter einem sozialen Aspekt
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