Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 177

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Wenn man diese beiden Zahlen, diese Prozentangaben, die die Ministerin geliefert hat, zusammenrechnet, dann bleiben in jedem Fall 4 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, die weder/noch besitzen.

Es gibt natürlich Menschen, die nicht wahlberechtigt sind, nämlich Kinder und Jugend­liche unter 16 Jahren, von denen aber viele Reisepässe haben. Das heißt, diese sind von der Zahl der Reisepass-Besitzer abzuziehen, und somit kann man ganz sicher davon ausgehen, dass es eine Anzahl x an Menschen gibt, die keine Europäische Bür­gerInneninitiative unterstützen können, weil sie keinen Reisepass beziehungsweise Personalausweis besitzen. Wie viele, das wissen wir immer noch nicht.

Jetzt könnte man sagen, sie werden sich schon melden, wenn sie das Problem haben. Es gibt auch schon einige, die sich bei mir gemeldet haben. Das sind in der Regel Menschen, die nicht mehr reisen, also ältere Personen, die aber auch keinen Personal­ausweis beantragt haben, weil sie andere Ausweisdokumente haben, die sie eben vorlegen, wenn Ausweisdokumente verlangt werden. Diese Menschen gibt es. Ich könnte Ihnen all jene nennen, die sich bei mir gemeldet haben, aber es wird darüber hinaus eine große Gruppe Menschen geben, die wahrscheinlich noch gar nicht wissen, dass sie dieses Problem haben werden, wenn sie eine Europäische BürgerIn­nen­initiative unterstützen wollen.

Aber was wirklich fragwürdig ist, ist: dass Sie, Frau Ministerin, als Vorsitzende der Bundeswahlbehörde, der obersten Behörde, sozusagen von den Abläufen im Bereich der Demokratie – sei es repräsentative Demokratie, Wahlen, oder sei es direkte Demokratie, Volksbegehren und vieles mehr – keine Ahnung haben oder zumindest behaupten, keine Ahnung davon zu haben, wie viele Menschen eine Europäische BürgerInneninitiative nicht unterstützen können.

Deshalb habe ich diese Kurzdebatte über diese Anfragebeantwortung eingefordert, denn es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass das so ist.

Entweder: Sie wissen es tatsächlich nicht. – Dann, finde ich, muss man darüber dis­kutieren, welche gesetzlichen Vorkehrungen man treffen muss, was man gesetzlich ändern muss, damit Sie zu dieser Information kommen können. Es kann ja nicht sein, dass niemand in Österreich sagen kann, wie viele Menschen von einem demo­kra­tischen Recht abgeschnitten sind.

Oder: Sie wissen es und wollen es uns nicht sagen. – Dann haben Sie jetzt die Gele­genheit, die Antworten nachzureichen.

Oder: Es ist Ihnen zu aufwendig, es zu wissen. – Dann muss man auch darüber dis­kutieren: Steht nicht die Demokratie – nämlich sowohl die Frage, wie viele Menschen es gibt, als auch die Frage des Interpellationsrechts der Abgeordneten, also des Rechts der Abgeordneten, an MinisterInnen Fragen zu stellen – über dem von Ihnen ins Treffen geführten Aufwandsargument? (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)

Dass das Erfordernis, eine dieser beiden Dokumentennummern anzuführen, ein Prob­lem ist, darauf haben wir von Beginn an hingewiesen, und wir haben auch in den Verhandlungen darauf hingewiesen. Die Grünen haben dann mitgestimmt, weil wir auch einige Verbesserungen erreichen konnten. Unter anderem haben wir gemeinsam mit ÖVP und SPÖ einen Entschließungsantrag formuliert, in dem viele Punkte enthalten sind, beispielsweise Bestrebungen Richtung Europa, Vereinheitlichungen herzustellen. Wir haben ja nicht nur in Österreich das Problem der Ausweisdokumente, wir haben europaweit das Problem, dass es zahlreiche Menschen gibt, die überhaupt nirgendwo eine Europäische BürgerInneninitiative unterzeichnen können, so zum Beispiel die Briten. In England wird darauf abgestellt, dass man dort wohnt, in


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