Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 176

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17.29.28Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 10263/AB

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen jetzt zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung der Bundesministerin für Inneres mit der Ordnungszahl 10263/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, der erste Redner zur Begründung 10 Minuten. Stel­lungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staats­sekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Frau Abgeordnete Mag. Musiol als Antragstellerin des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.30.12

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolle­ginnen und Kollegen! Wir haben heute schon über Reisepässe gesprochen, über Diplo­matenpässe ganz konkret, und auch diese Besprechung jetzt beschäftigt sich mit Pässen, aber mit anderen Pässen.

Was ist der Hintergrund meiner Anfrage? Warum frage ich nach dem Ausstattungsgrad von Reisepässen und Personalausweisen in Österreich? – Der Hintergrund ist ein ganz einfacher, aber ein sehr wichtiger, nämlich ein demokratiepolitischer. Seit 19 Tagen gibt es in Europa die Möglichkeit einer Europäischen BürgerInneninitiative – wir haben das vor zwei Monaten hier diskutiert und beschlossen –, und Österreich hat sich auf europäischer Ebene und dann folgend in der nationalen Umsetzung ausbedungen, dass man, wenn man eine Europäische BürgerInneninitiative unterstützen möchte, eine Reisepassnummer oder eine Personalausweisnummer angeben muss, egal, ob man das online macht oder auf der Straße. Das heißt, um von diesem demokratischen Recht Gebrauch machen zu können, braucht man einen Reisepass oder einen Personalausweis.

Mich hat interessiert – und das war meine Frage an die Innenministerin –, wie viele Menschen welches dieser Ausweisdokumente besitzen und wie viele Menschen es in Österreich insgesamt gibt, die weder das eine noch das andere Dokument besitzen, also ganz konkret von diesem demokratischen Recht nicht Gebrauch machen kön­nen. – Die Antworten der Ministerin sind auf mehreren Ebenen aus meiner Sicht fragwürdig, unzureichend und enttäuschend.

Ich habe drei Fragen gestellt, es war eine kurze Anfrage. Die erste Frage und die dritte Frage zielten darauf ab, wie viele einen Reisepass beziehungsweise wie viele einen Personalausweis besitzen und wie viele weder das eine noch das andere Dokument besitzen. Die zweite Frage war, wie viele insgesamt wahlberechtigt sind.

Die Antworten der Ministerin waren dann folgende: Soundso viele Menschen – ich erspare Ihnen die Zahlen, sie liegen Ihnen ja vor – besitzen einen Reisepass, das sind zirka 86 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, soundso viele Menschen besitzen einen Personalausweis, das sind zirka 9,8 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, aber zu beantworten, wie viele weder/noch besitzen, wäre ein zu hoher Verwaltungsaufwand. Derartige Antworten kennen wir in vielerlei Hinsicht, nicht nur von der Innenministerin, sondern auch aus anderen Ministerien. Man könnte jedes Mal darüber diskutieren, ob der Verwaltungsaufwand wirklich so hoch ist.

 


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