Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 198

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knöpfen“. Ausdruck dessen war ja auch, dass wir eine ganz massive Förderung dieser Studienbeiträge vorgesehen haben, wodurch fast zwei Drittel der Studenten einen abgefederten oder gar keinen Studienbeitrag zu bezahlen hatten. (Abg. Dr. Matznetter: Das ist doch bürokratischer Wahnsinn! – Abg. Kopf: Es hat doch bestens funktioniert!)

Nein, überhaupt nicht, Herr Kollege! Das war kein „bürokratischer Wahnsinn“, sondern es hat sich gezeigt, dass die Befürchtungen, die damals von der SPÖ geäußert wurden, dass dadurch keine Frauen mehr studieren würden, dass es weniger Studen­ten geben würde, dass sozial Schwächere weniger studieren würden, nicht ein­getreten sind. All das war nicht der Fall!

Was dadurch aber gegeben ist, ist eine bessere Planbarkeit – von der reden Sie ja auch immer – für die Universitäten. Ganz ähnlich war es ja in der Stadt Innsbruck, als unsere damalige Bürgermeisterin Hilde Zach – eine tolle Frau! – die Kostenpflicht für die Kindergärten beziehungsweise das Gratis-Kindergartenjahr bereits früher einge­führt hat. Es gab auch Ganztags-und Nachmittagsbetreuung. Da ist Folgendes pas­siert: Viele Eltern haben ihre Kinder für die Sommerferien, für die Nachmittage ange­meldet, es wurden KindergärtnerInnen angestellt – und als dann die Sommerferien und der Nachmittagskindergarten da waren, waren die Kinder nicht da. Das ist ineffizient, und da gab es keine Planbarkeit.

Es gab damals in Innsbruck eine super Betreuungsquote von drei, vier Kindern pro Kindergärtnerin. Natürlich: Für die Kinder, die da waren, war das ganz toll, aber für die öffentliche Hand war das ineffizient und nicht verantwortbar. (Abg. Dr. Graf: Da geht es aber nicht um Kinderbetreuung!)

Das ist daher auch der Grund, warum mäßige, sozial abgefederte Studienbeiträge – bei denen wirklich jemand ernsthaft überlegt: Will ich wirklich studieren? – für die Universität und deren Planbarkeit so wichtig sind.

Herr Kollege Graf, so gerne wir aus diesem Grunde wieder Studienbeiträge hätten, können wir Ihrem heutigen Antrag leider dennoch nicht nähertreten, weil, wie eine Kollegin schon richtig bemerkt hat, ein Eingehen auf die ECTS-Punkte fehlt und weil durch die vielen Ausnahmen die notwendige Planungssicherheit für die Universitäten nicht gegeben wäre. (Abg. Dr. Graf: Es ist ja nur ein Vorschlag gewesen! Ich werde ihn überarbeiten und dann im Mai wieder einbringen!)

Jedenfalls freue ich mich darüber, dass es durch die Veränderung der Anmelde- und Nostrifizierungsfristen keine Probleme mehr gibt, wie sie mein neuer Mitarbeiter hatte, als er nach Wien gewechselt ist. Er hat sich erst am 1. Februar in Wien anmelden können. Es war ja das alles für ihn nicht vorhersehbar; das Angebot kam sehr plötzlich. Eine Ummeldung an die Wiener Universität war ihm nicht mehr möglich. Mit den Nachfristen wäre das jetzt auch noch nach dem 5. Februar möglich.

Wir entschuldigen uns bei den Studenten – das war nicht so gedacht –, die durch diese Regelung Probleme hatten und zum Teil sogar Semester verloren haben. Ich habe dem zugestimmt. Durch den Entfall der Studienbeiträge war diese Regelung erforder­lich. Jedenfalls war das ein untauglicher Versuch, und ich freue mich, dass wir jetzt alle gemeinsam klüger geworden sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.44

 


18.44.32

Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1710 der Beilagen.

 


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