Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 206

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Haupt –, weil es erforderlich ist, diese Zahlen auch an die EU zu melden, und weil das gesamte System auf die Probenpläne der EU als Vorgabe umgestellt werden muss.

Aber es ist gut, diesen Bericht einmal so vorliegen zu haben, und ich denke, vieles von dem, was in diesem Bericht steht, ist interessant. Ich denke zum Beispiel nur daran, dass der größte Teil der gesundheitsschädlichen Proben aus dem Bereich des Spielzeugs kommt. Da müssten eigentlich die Alarmglocken schrillen, weil das doch ein relativ hoher Prozentsatz ist.

Was mir darüber hinaus aufgefallen ist – und ich habe das auch schon im Ausschuss gesagt –, ist, dass es große Probleme bei den Nahrungsergänzungsmitteln gibt. Und gerade von den Nahrungsergänzungsmitteln gibt es eine so breite und sich ständig erweiternde Palette, die schon überall angeboten wird, dass es sehr, sehr wichtig ist, unmissverständlich klarzumachen – und das auch richtig zu kennzeichnen –, dass das Lebensmittel sind und keine Arzneimittel, aber vor allem auch, dass sie kein Ersatz für eine doch ausgewogene und richtige Ernährung sind. Es ist notwendig, die Information immer wieder auf allen Ebenen zu verstärken und gerade auf den einzelnen Packungen die Verzehrempfehlungen verpflichtend anzugeben.

Und wenn von 493 gezogenen Proben 253 zu beanstanden waren, und wenn es auch „nur“ – unter Anführungszeichen – drei Produkte waren, die gesundheitsschädlich gewesen sind, und die anderen irreführende Angaben hatten, ist das doch gerade in diesem Bereich alarmierend, und ich bitte, wirklich besonders darauf, was das anbe­langt, das Augenmerk zu richten.

Ich glaube, es wäre auch eine interessante Information gewesen, wenn man in diesem Bericht die Möglichkeit genutzt hätte, die medizinischen Daten der AGES mit jenen des Gesundheitsministeriums zu verknüpfen, denn wir erfahren in diesem Bericht eigentlich nichts über Lebensmittel-assoziierte Erkrankungen. Ich erinnere an das Jahr 2010, an den Listerien-Skandal, bei dem es ganz klar einen Zusammenhang mit entsprechend gefälschten und verdorbenen Lebensmitteln gegeben hat, wo es auch leider, muss man sagen, zu Todesfällen gekommen ist.

Auffallend ist auch, dass die Beanstandungsrate bei den Betriebsrevisionen bei allen Großhändlern im Durchschnitt bei 30 Prozent liegt. Also auch da gibt es einen sehr hohen Prozentsatz, und es liegt ein bisschen der Verdacht nahe, dass man sich mit viel zu geringen Strafen freikauft.

Ein Drittes – Kollege Maier hat es ja schon angeschnitten –: Zuständig für die Kontrolle sind die Länder. Das heißt, das Ministerium gibt die jährliche Zahl der Proben vor, die die Länder durchführen müssen, aber bis auf zwei Bundesländer – und da bin ich sehr froh, dass mein Heimatbundesland Oberösterreich da vorbildlich ist – halten sich schlicht­weg alle nicht daran. Leider werden diese Probenzahlen großteils sehr stark unterschritten.

Da frage ich mich schon, welche Kompetenz eigentlich ein Minister hat, der etwas vorgibt, aber dann eigentlich keine Konsequenzen ziehen kann, wenn diese Proben nicht in entsprechender Zahl durchgeführt werden. Wir haben das auch schon im Aus­schuss diskutiert. Sie, Herr Bundesminister, haben gesagt, Sie haben keine Kom­petenzen dazu. – Das stimmt, aber ich glaube, man sollte gerade auch als Gesund­heitsminister schauen, wo man seine Kompetenzen verstärken kann, denn es ist auf Dauer zu wenig, nur Defizite aufzuzeigen, zu empfehlen, die Länder aufzufordern, aber selbst keine Handhabe zu haben, dass die Dinge auch verändert werden. (Beifall beim BZÖ.)

Daher ist das für uns auch ein typisches Beispiel einer notwendigen Verwaltungs­reform. Kollege Maier wünscht sich diese Verwaltungsreform. – Ich muss sagen, Herr


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