Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 221

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heit prinzipiell nicht in Vorständen von Körperschaften diskutiert wird, musste auch abschlägig beschieden werden. Das heißt, diese wichtigen Dinge werden offensichtlich nicht in den Vorständen der Krankenkassen behandelt.

Andere brisante Datenschutzfälle möchte ich jetzt gar nicht erwähnen, nur am Rande: Sony zum Beispiel mit 70 Millionen, oder auch die berühmte deutsche Steuer-CD, die aus einem gesicherten System entfernt wurde und womit in diesem Fall nicht ein Missbrauch betrieben, sondern Steuerdaten erhoben wurden, und zuletzt der Face­book-Skandal, wo ein Wiener Student sich hat ausheben lassen, wie viel er an gespeicherten Daten in Facebook vorfinden wird, was ergeben hat, dass dort 1 222 Seiten an Daten gesammelt sind.

Was will ich damit sagen? – Ich möchte damit sagen: Daten sind nicht sicher, hun­dertprozentig schon überhaupt nicht. Auch wenn ich Ihnen, Herr Bundesminister, glaube, dass Sie möchten, dass die Daten hier mit allergrößter Sicherheit und nach den letzten wissenschaftlichen Erkenntnissen abgesichert werden, so können wir davon ausgehen, dass es sicher nicht so sein wird. Es wird immer jemand noch intelligenter sein als der beste Datenschützer. Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass Daten nicht sicher sind. Wir müssen davon ausgehen, dass Daten missbräuchlich verwendet werden. Und wir müssen davon ausgehen, dass hier ziemlich viel Geld versenkt wird.

Deshalb, Herr Minister, würde ich Sie, was die schwelende Diskussion um ELGA betrifft, ersuchen, Ihre Haltung aufzugeben und nicht in diesen Konflikt einzutreten, sondern eine konsensuale Lösung mit den Beteiligten, die das wissen müssen, zu finden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.06.45

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Wir kommen jetzt über das Johanniskraut zur Bäderhygiene. Um die soll es ja auch nicht so gut bestellt sein. Aber Grundlage für die Änderung des Bäderhygienegesetzes sind eigentlich europarechtliche Vorschriften beziehungsweise deren Entwicklung.

In der Vorlage werden die zuständigen Behörden unter anderem verpflichtet, neue Verfahren zur Information der Öffentlichkeit über die Qualität der Badegewässer anzuwenden, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Dabei müssen bestimmte Infor­mationen in unmittelbarer Nähe der Badegewässer zugänglich sein. Es ist noch offen, wie nahe; das ist noch nicht geklärt. In der Entsprechung der Umsetzung hat der Landeshauptmann spätestens mit Beginn der Badesaison – das könnte in diesem Jahr in Bälde sein – sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit bestimmte Informationen an leicht zugänglichen Stellen in nächster Nähe des Badegewässers zur Verfügung hat.

Zu diesem Zwecke kann es erforderlich sein – jetzt wieder etwas Ernsteres –, dass die vom Landeshauptmann herangezogenen Organe die an die Badegewässer angren­zenden Grundstücke betreten müssen, um die erforderlichen Maßnahmen treffen zu können. Dazu bedarf es auch einer entsprechenden Duldungspflicht der über diese Grundstücke Verfügungsberechtigten. Diese ist im derzeit geltenden Bäderhygiene­gesetz noch nicht verankert. Bei der Zutrittsverschaffung ist jedoch klargestellt, dass dies nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den für diese Grundstücke Verfügungs­berechtigten erfolgen soll.

 


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