Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 222

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Weiters erfolgen mit der Novelle Konkretisierungen, die eine Beschleunigung der Beurteilung eines Antrages auf Zulassung eines Überprüfungsbetriebes ermöglichen sollen.

Und last but not least wird in dieser Novelle auch noch klargestellt, dass jede Warm­wassersprudelanlage, auch „Whirlpool“ genannt, unabhängig von ihrer Größe – das ist gar nicht so unwichtig – dem Anwendungsbereich der bäderhygienerechtlichen Bestim­mungen unterliegt, weil gerade in diesen Bereichen die Hygienezustände sehr im Argen liegen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.09.30

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben im Jahr 2009 der EU-Richtlinie zur Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung zugestimmt und diese mit der Novelle zum Bäderhygienegesetz und der Badegewässerverordnung in nationales Recht umgesetzt. Bei der Zustimmung haben wir uns wohl zu sehr auf die Punkte konzentriert, die das Bäderhygienegesetz betreffen, und haben nicht damit gerechnet, dass die EU auf die Schnapsidee mit dem Aufstellen dieser Schilder kommt.

An jeder Badestelle eines Badegewässers sollen Informationstafeln aufgestellt werden, die genaue Auskunft über die Wasserqualität und über etwaige kurzfristige Verschmutzungen geben sollen. – So weit, so gut.

Jetzt stehen dem Herrn Minister 100 000 € für die Bereitstellung der Tafeln zur Ver­fügung. Das dürfte gerade reichen, wenn man nur diese 268 Seen nimmt, die Minister Berlakovich der EU als Badeseen in Österreich gemeldet hat. Abgesehen davon, dass Österreich eine viel größere Zahl an Badeseen hat – zum Beispiel hat Kärnten allein 100 Badeseen, die Schotterteiche gar nicht mitgerechnet –, haben auch die großen Seen wie etwa der Ossiacher See, der Wörthersee oder der Neusiedler See viele öffentlich zugängliche Badestellen, wo diese Tafeln überall aufgestellt werden sollten. Das sprengt natürlich den Rahmen dieser 100 000 €. Hier wird ein Vielfaches mehr an Geld in die Hand genommen werden müssen – ganz zu schweigen von den Kosten für Wartung und Aktualisierung der Tafeln, für die der Bürgermeister zuständig sein wird.

Das Ganze entpuppt sich vielmehr als ein Bauchfleck der EU. Unser Vorgehen, die Öffentlichkeit über Internetforen zu informieren, ist sicher besser und wirkungsvoller, und das sollten wir beibehalten. (Beifall beim BZÖ.)

20.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.11.36

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die zentrale Frage ist doch: Was wünscht sich ein Patient in Österreich? Wie muss die Gesundheitsversorgung ausschauen? – Die Qualität muss stimmen. Sie muss für jeden verfügbar und für jeden leistbar sein. Und die Administration sollte zeitadäquat ablaufen – aber zeitadäquat, das sollte ja selbst­verständlich sein.

Zum Epidemiegesetz: Jetzt soll es Ärzten und Krankenanstalten ermöglicht werden, der Meldepflicht für anzeigepflichtige Krankheiten auf elektronischem Wege nachzu-


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