Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 223

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kommen, also nicht nur schriftlich per Post, sondern per Computer. Dabei sind wir bei der zentralen Frage: Wie sicher sind die Gesundheitsdaten?

Datensicherheit – und das ist die Kernfrage – wünschen wir uns auch bei der E-Medikation und bei ELGA. Hier drängt die Zeit. Ich treffe viele Senioren. Immer wieder kommt die Klage: Warum muss ich immer eine Liste mit allen Medikamenten mitneh­men? Da vergisst man leicht etwas.

Dieses Ärgernis könnte die E-Medikation aus der Welt schaffen. Sie kann Menschen­leben retten, weil sie ungewollte Doppelmedikationen und auch die entsprechenden Nebenwirkungen verhindern kann. Daher sollte die E-Medikation in ganz Österreich flächendeckend Verbesserungen bringen.

Das zweite große Ärgernis: Viele Patienten beklagen: Warum muss ich jedes Mal bei der Aufnahme im Spital meine gesamte Krankengeschichte samt allen Kinderkrank­heiten wieder neu aufschreiben? – Da würde ELGA Abhilfe schaffen. Der Elektronische Gesundheitsakt sammelt nämlich sämtliche Befunde im System.

Was ist also zu tun? – Alle Betroffenen, auch die Ärzte, sollten sich an einen Tisch setzen und sich rasch auf ein sinnvolles Projekt im Interesse der Patienten Österreichs einigen. Es muss Schluss sein mit den Doppelbefunden, mit den doppelten Belas­tungen für die Patienten. Wichtig ist uns dabei natürlich, der Datenmissbrauch muss verhindert werden.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zuversichtlich, in vielen Bereichen gibt es ja die sprichwörtliche österreichische Lösung, also bitte auch bei der E-Medikation und bei ELGA. Auch da müssten doch Lösungen möglich sein, mit denen alle Betroffenen sehr gut leben können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.14.13

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­des­minister! Die elektronische Meldepflicht wird durch die Novellierung des Epide­miegesetzes ermöglicht. Ich finde das zeitgemäß und notwendig. Die Datenschutz­sicherheit wurde – sage ich jetzt: meinem Verständnis nach – glaubwürdig vom Herrn Minister argumentiert. Das ist einfach notwendig, um die Lokalisation von neu auftre­ten­den, gefährlichen Infektionen als Frühwarnsystem besser zu etablieren als bisher und auch dann über deren Ausbreitungsmodus Schlüsse zu ziehen.

Was aber schon immer etwas im Argen liegt ist die Meldemoral. Die soll nun nicht mehr nur bei Ärzten und Krankenanstalten elektronisch möglich sein, sondern auch in Labors. Das halte ich für positiv. Aber es kommen immer wieder Dinge vor: Ich erinnere mich an eine Anfrage, warum bei AIDS-Kranken in Wien viel weniger oppor­tu­nistische Infektionen – das sind Infektionen, die durch die Immunsuppression gehäuft sind – auftreten als in Tirol, zum Beispiel Wien nahezu null Tuberkulose-Fälle, nahezu null Hepatitis-C-Fälle, kaum sexuell übertragbare Erkrankungen hat, und es in Tirol viel mehr davon gibt. Auf diese Anfrage bekomme ich dann vom Ministerium die Antwort, die Diskrepanz kommt davon, weil man in Tirol eben so genau ist. – Also das kann es nicht sein. Wenn man da wirklich relevante Schlüsse ziehen will, dann muss da etwas geschehen.

Betreffend Badegewässer werden wir zu dieser Regelung auch Ja sagen. Aber nochmals zurück zur mittelbaren Bundesverwaltung. Die Länder entscheiden, was ein Badesee oder ein Badegewässer ist. Es gibt viele Teiche in Österreich. Ich rede nicht


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