Herr Bundesminister, das ist ja nicht das Einzige. Dieser Antrag zeigt natürlich ein System auf. Wir haben unterschiedliche Abgeltungen für gleiche Leistungen, wir haben teilweise unterschiedliche Leistungen, obwohl alle Patienten denselben Beitrag zu bezahlen haben. Das ist ein System, das generell nicht nachvollziehbar ist. Im Bereich der Substitutionsbehandlung zeigen sich halt die Folgen besonders schwerwiegend, nämlich dass es in manchen Bundesländern praktisch kaum noch Ärzte gibt, die Substitutionsbehandlungen durchführen. Und das ist natürlich das besondere Drama in dieser Situation, aber auch in allen anderen Bereichen wäre es doch wirklich endlich an der Zeit, zu schauen, dass wir ein einheitliches Leistungs- und Abgeltungssystem schaffen.
Beim nächsten Antrag des Kollegen Markowitz geht es um die Entschädigung von Contergangeschädigten beziehungsweise Thalidomidgeschädigten. Da hat die Kollegin Oberhauser im Ausschuss sehr wortreich erklärt, warum man dem nicht zustimmen kann, nämlich weil Contergan damals noch nicht auf dem Markt war und weil offensichtlich die Mutter des Herrn A. in der Schwangerschaft zwar mit Thalidomid in Berührung gekommen ist, man aber nicht wisse, wie und wo. Das ist etwas, wo ich sage, das betrifft so wenige Menschen, die da Opfer sind. Da könnte man schon schauen, dass man auch diese Menschen entschädigt, denn diese Betroffene wird sich den Stoff kaum selbst zubereitet haben. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Verabreichung irgendeines Medikaments in der Schwangerschaft, vielleicht auch im Zuge einer Medikamenten-Studie die damals schwangere Frau damit in Kontakt gekommen sein dürfte. Daher ist dieses Argument nicht nachvollziehbar, und wir werden diesem Antrag selbstverständlich unsere Zustimmung geben.
Der Antrag meines Kollegen Norbert Hofer betrifft die Revision des Abkommens zwischen WHO und IAEO, also der Internationalen Atomenergieorganisation. Da scheint es so zu sein, dass die WHO ganz offensichtlich ein bisschen unter Druck steht oder von der IAEO vor sich hergetrieben wird. Das dürfte offensichtlich ja auch der Grund dafür sein, warum die WHO sehr wenig tut beziehungsweise nicht wirklich vor den schädlichen Gesundheitsfolgen der radioaktiven Strahlung beziehungsweise der künstlichen Radioaktivität von Atomkraftwerken warnt. Dieser Antrag zielt natürlich darauf ab, dass es hier zu einer Revision des Ganzen kommt. Ich bitte Sie da wirklich um Unterstützung.
Dann gibt es den Antrag der Kollegin Schatz betreffend Bisphenol A in Babyschnullern. Da haben wir bereits im Ausschuss gesagt, dass dieser Antrag in Wirklichkeit überholt ist. Das wurde praktisch in Österreich umgesetzt. Bereits vor über einem Jahr bin ich hier gestanden, und wir haben dieses Verbot in Österreich beschlossen. Wenn es wirklich Studien gibt, die besagen, dass es immer noch auf dem Markt befindliche Babyfläschchen, Babyspielzeug, was auch immer, gibt, das Bisphenol A enthält, so würde ich meinen, sollte man dieses entfernen beziehungsweise jene Erzeuger, die das nach wie vor auf den Markt bringen, auch daran erinnern, dass es diesbezüglich eine gesetzliche Bestimmung gibt. Und diese Herrschaften sollten auch die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Und dann haben wir noch den Antrag der Abgeordneten Schwentner betreffend die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer arbeitsbedingter Risiken in der Prävention und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten. Ganz ehrlich: Wir Freiheitliche haben immer wieder mal entsprechende Initiativen eingebracht, wir wollen natürlich auch, dass jetzt das Bild der Berufskrankheiten überarbeitet wird, neue Berufskrankheiten aufgenommen werden. Was wir nicht wollen, ist, hier geschlechtsspezifische Unterschiede zu machen, denn das soll für alle Menschen gelten. Dieses Auseinanderdividieren, dass Frauen und Männer den Herzinfarkt anders spüren, das hat mit den geschlechtsspezifischen Krankheiten und vor allem mit den Berufskrankheiten genau
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