Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 228

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gar nichts zu tun. Ich glaube, wenn es Berufskrankheiten gibt, dann haben diese für beide Geschlechter zu gelten.

Wir sind dafür, dass man eine prinzipielle Überarbeitung des Ganzen macht und sich nicht darauf versteift, dass man für Frauen irgendwelche neuen Berufskrankheiten erfindet, die dann für Männer gar nicht so zu gelten haben.

Sie haben das Beispiel von den Volksschullehrern gebracht, die so großartige Hör­probleme haben. Da stelle ich mir schon die Frage, wenn das jetzt so ein dramatisches Hörproblem ist, dann würde ich schon gerne um konkrete Zahlen bitten, wie viele Volksschullehrer wirklich am Ende ihrer Berufslaufbahn schwerhörig oder so weit schwerhörig sind, dass man das auch als Berufskrankheit anerkennen kann.

Das sind so Aussagen, die kann man im Raum stehen lassen oder auch nicht, belegt haben Sie sie leider nicht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Csörgits. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.30.19

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich beim letzten Punkt anschließen, den meine Vorrednerin angesprochen hat im Zusammenhang mit dem Antrag der Abgeordneten Schwentner, und festhalten, dass im Zuge einer nächsten Novelle des ASVG vorgesehen ist, dass es eine Verbesserung und eine Veränderung im Zusam­menhang mit der Liste der Berufskrankheiten geben wird. Die Sozialpartner sind hier schon am Werk und beraten sehr intensiv.

Ich darf im Zusammenhang mit diesem Antrag auch feststellen, dass es bereits jetzt nach geltender Rechtsordnung möglich ist – und auch gemacht wird –, vonseiten der Krankenkassen, aber auch der Unfallversicherungen Maßnahmen zur Prävention am Arbeitsplatz durchzuführen.

Im Zusammenhang mit dem Antrag des Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolle­ginnen und Kollegen, der lautet, dass der Bundesminister für Gesundheit aufgefordert wird, eine bundesweit einheitliche Abgeltung der Leistungen von Ärzten im Zuge der Substitutionsbehandlungen zwischen Ärztekammer und Krankenkassen sicherzustel­len, möchte ich darauf verweisen, dass das Angelegenheiten der Krankenkassen sind. Die Krankenkassen haben hier eine Autonomie, und es ist Aufgabe der Selbstver­waltung, gemeinsam mit den zuständigen Ärztekammern entsprechende Gesamtver­träge auszuhandeln, und nicht Angelegenheit des Gesundheitsministers.

Einige Bemerkungen noch im Zusammenhang mit dem Antrag des Kollegen Hofer, Kolleginnen und Kollegen, im Zusammenhang mit der Revision des Abkommens zwischen der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Atomenergieorgani­sation. Hier darf ich festhalten, dass die WHO nach wie vor die global führende Organi­sation ist, die für die Koordinierung der Gesundheit im Rahmen der Vereinten Nationen zuständig ist, und ich darf darüber hinaus darauf hinweisen, dass die Internationale Atomenergieorganisation auch keine Möglichkeiten des Vetorechts gegenüber der WHO hat.

Nach Auffassung der sozialdemokratischen Fraktion ist es daher nicht notwendig, diesen Antrag einer Beschlussfassung zuzuführen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.32

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite