Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 234

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ganz maßgeblich auch eine Österreich-Initiative war, und auch in Österreich gibt es seit dem heurigen Jahr entsprechend notwendige Verbote.

Das Bundesministerium für Gesundheit geht sehr sorgsam mit diesen Themen um, beobachtet die Entwicklung genau und reagiert notfalls auch. Zur Beruhigung der Eltern: Baby-Trinkflaschen, die in Österreich im Handel erhältlich sind, können ohne Sorge verwendet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesen Tages­ordnungspunkten gelangt Herr Abgeordneter Markowitz zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.51.39

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich werde heute zum Thema Contergan sprechen. Darüber haben wir schon im Dezember gesprochen, und auch im Ausschuss wurde es thematisiert. Frau Kollegin Aubauer hat zuvor von der österreichischen Lösung gesprochen, die immer so hoch angepriesen wurde. Da hätten wir sie gebraucht, Frau Kollegin: bei dem Contergan-Opfer A., welches hier angesprochen wurde, wo man klipp und klar den ganzen Fall aufgelistet hat. Sie haben es, glaube ich, angeschaut, er hat Ihnen geschrieben, ich ebenso.

Diesbezüglich gibt es eine klare Dokumentation, dass ab 1954 die ersten Geburten von geschädigten Kindern in Chile, Österreich und den USA aufgezeichnet wurden. 1954 wurde dann im deutschen Patentamt das Patent angemeldet, ab 1955 wurde die Substanz als ungefährlich bezeichnet.

Natürlich ist die Mutter nachweislich, wenn man die ganzen Studien anschaut, damit in Kontakt gekommen, weil es in Deutschland war, wie Sie wissen, weil sie an der Grenze gewohnt hat und weil es einfach so ist, dass es hier auch nicht viele Menschen gibt, die betroffen sind.

Sie müssen sich auch eines vorstellen, Herr Minister: Diesem Betroffenen ist es vollkom­men egal, ob er jetzt sechs Monate vorher oder später geboren wurde, er lebt seit 1954 mit dem Problem. Vielleicht schauen Sie sich eines Tages den Herrn einmal an und dann erklären Sie ihm das. Es gibt immer Grenzen im Leben, ich verstehe das. Wir brauchen Richtlinien und klare Gesetze, aber hin und wieder muss man auch die menschliche Komponente berücksichtigen. Und wenn es nur zwei, drei Fälle in ganz Österreich gibt, dann muss man sich überlegen, ob es nicht vernünftiger ist, einmal 50 000 € in die Hand zu nehmen und zu sagen: Okay, die Mutter kann den Sohn nicht ewig pflegen, er hat ein großes Problem, jetzt sind die Leute über 60 und sind das ganze Leben benachteiligt worden.

Ich habe in meinem Antrag auch nicht gefordert, dass wir jetzt von Österreich aus alles finanzieren. Herr Minister, das wissen Sie. Ich habe nur gefordert, dass es klare Maßnahmen und Richtlinien gibt und Sie sich anschauen, wie man mit diesen Personen umgeht, die maßgeblich und auch nachhaltig optisch beeinträchtigt sind. Es hat Studien gegeben, in denen klipp und klar steht, dass es damals 300 Versuchs­personen gegeben hat, natürlich wurde das verteilt, bevor das Patent auf dem Markt war. Das ist definitiv so, und ich erwarte mir, gerade von der Sozialdemokratie, dass man hier eine menschliche Lösung findet, oder, wie es Kollegin Aubauer vorhin gesagt hat, die österreichische Lösung anwendet, da, wo es um Menschen geht. (Beifall beim BZÖ.)

Es geht nicht um viele. Wie Sie wissen, betrifft das zwei, drei Personen. Ich appelliere an Sie: Gehen Sie in sich! Auch wenn unser Antrag heute keine Mehrheit findet, werde


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