Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 233

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in allen Bereichen anerkannt werden, und zwar bei Männern und Frauen. Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen, warum das unterschiedlich behandelt wird.

Jedenfalls ist es mir eine Freude, zu hören, dass dieser Katalog überarbeitet werden soll, und zwar, wie ich hoffe, in einem – um ein Reizwort für Sie zu nennen – gendergerechten Sinn (demonstrativer Beifall der Abg. Mag. Wurm), nämlich im Sinne von Männern und Frauen; Gender heißt ja nichts anderes.

Auch was Gehörschäden betrifft, ist klarzustellen: Es geht darum – ich habe nicht von der Volksschule geredet, sondern von Kindergärten oder vom Gastronomiebereich, jedenfalls von Branchen, in denen vorwiegend Frauen tätig sind –, nirgends wegzu­schauen. Dort wird zum Beispiel Gehörsturz aufgrund der Tatsache, dass am Arbeits­platz ein Lärmpegel von 85 Dezibel oder noch mehr herrscht, nicht als Berufskrankheit anerkannt.

Da geht es um ganze Branchen – und deswegen hoffe ich, dass nicht nur dieser Katalog der Berufskrankheiten überarbeitet wird, sondern dass vor allem auch die Inspektorate mehr in diese Branchen gehen und genau auf diese Arbeitsplätze schauen und darauf achten, dass auch dort, wo hauptsächlich Frauen beschäftigt sind – das geschieht jetzt in nicht genügendem Maße –, Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt werden.

Nun zu dieser Sache mit den Babyschnullern und den Flascherl-Aufsätzen: Ja, es ist gut, dass es dieses Verbot gibt. Unser Antrag stammt aus dem Jahr 2009; es ist uns also bewusst, dass es dieses Verbot gibt, aber was beunruhigend ist, ist eine neue Studie, die die EU-Kommission für Konsumentenschutz in Auftrag gegeben hat und die ergeben hat, dass von 28 Babyschnuller-Präparaten 20 noch immer mit Bisphenol verseucht sind. Das heißt also, dieses Verbot gibt es, aber die Kontrolle gibt es ganz offenkundig nicht.

Das ist also der Bereich, wo zukünftig unbedingt genau hingeschaut werden muss, denn es hat sich zwar auf Gesetzesebene etwas verändert, aber ganz offensichtlich nicht in der Durchführung und in der Exekutive. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kaipel. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.49.21

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf ein paar Bemerkungen machen zu zwei in Verhandlung stehenden Anträgen; im Wesentlichen ist ja zu allen Anträgen das Wichtige gesagt. Ich darf die wesentlichen Punkte nochmals unterstreichen: zum einen den Antrag, in dem es um geschlechtergerechte Bestimmungen in Bezug auf Berufskrankheiten geht.

Hierzu ist zu bemerken, dass die geltende Rechtslage betreffend Krankenversicherung oder Unfallversicherung Maßnahmen zur Prävention bereits jetzt ermöglicht. Die Liste der Berufskrankheiten wird regelmäßig angepasst. Im Jahr 2010 waren 1 579 Berufs­krankheiten anerkannt. Die nächste ASVG-Novelle wird weitere Verbesserungen vorschlagen, und ich bin davon überzeugt und denke, dass der Herr Bundesminister Garant dafür ist, wenn es notwendig ist, genderspezifische Aspekte zu berücksichtigen, dies auch zu tun.

Zum anderen Antrag, der das Verbot von Bisphenol A für Babyprodukte und auch Bemühungen in Europa fordert: Dazu darf ich noch einmal festhalten, wie dies auch vorhin schon gesagt wurde, dass diese Forderungen auf europäischer Ebene im Wesent­lichen erfüllt sind. Dazu ist zu bemerken, dass für dieses europäische Verbot


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