Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 238

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und weiterhin ermöglichen, dann werden wir auch in Zukunft eine starke Landwirtschaft haben.

Ein Faktor, der, glaube ich, den Höhepunkt überschritten haben muss, ist die Frage der Administration, der Verwaltung, die Frage der ganzen Kontrollen, die Frage des Überbaus über die Agrarwelt heute. Wir wissen, dass in diesem Bereich vieles an Vereinfachung notwendig ist, und gleichzeitig sagt uns der Europäische Rechnungshof, dass die europäischen Vorschläge für die nächste Zeit 15 Prozent mehr an Verwaltung bringen.

Herr Bundesminister, die österreichische Linie ist klar: Wir wollen unsere Leistungen erhalten, den Bauern das Leben ermöglichen und die Verwaltungsabläufe so weit verständlich machen und vereinfachen, dass es für die Bauern Rechtssicherheit gibt und ein klares Verständnis für die Leistung in der Öffentlichkeit auch sichtbar ist. Auf diesem Weg in Europa wünsche ich Ihnen eine starke Hand. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Schickhofer.)

21.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

 


21.06.14

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Diese positiven Anträge, die wir zu diesem Punkt haben, möchte ich vorausschicken, nämlich die deutsche und fran­zö­si­sche Übersetzung zum Europäischen Forstinstitut. Keine Frage, da werden wir zustim­men.

Was wir ablehnen werden – und das werde ich jetzt begründen –, ist die Jahres­vorschau. Herr Bundesminister, Sie haben die Jahresvorschau für das Jahr 2012 vorgelegt, und in diesem Zusammenhang verweise ich auf die Notwendigkeit, die gesetzlich gegeben ist. Ich zitiere aus dem Bundes-Verfassungsgesetz, das nach dem Lissabon-Vertrag Folgendes für diese Jahresberichte vorsieht:

Unter Art. 23f Z 2 heißt es: „Jeder Bundesminister berichtet dem Nationalrat und dem Bundesrat zu Beginn jedes Jahres über die in diesem Jahr zu erwartenden Vorhaben des Rates und der Kommission sowie über die voraussichtliche österreichische Position zu diesem Vorhaben.“

Das heißt, ich gehe davon aus, dass in diesem Bericht, den Sie hier vorgelegt haben, den wir im Ausschuss diskutiert haben, beides enthalten ist: das, was die Kommission will, und das, was die Bundesregierung beziehungsweise was Sie als Minister wollen. Als Vergleich – warum ich mir sicher bin – nehme ich den Legislativvorschlag im Gesundheitsbereich, wir haben vorhin mit Bundesminister Stöger diskutiert. (Der Redner hält das genannte Schriftstück in die Höhe.)

Da habe ich zu jeder Position, Herr Bundesminister, die vorgelegt wurde, einen klaren Absatz, wo steht: österreichische Haltung, Doppelpunkt, und danach kommt ein Absatz mit etwas fünf bis acht Zeilen, wo steht, wie die Position des Ministers oder der Bundesregierung ist. Wenn ich mir Ihren Bericht ansehe, dann sehe ich, er unterscheidet sich in nichts von jenen Anträgen oder Berichten, die wir vor vier oder fünf Jahren hatten, wo der Lissabon-Vertrag noch nicht beschlossen war. (Abg. Huber: Ohne Rechtschreibfehler abgeschrieben!)

Es geht nicht klar hervor, was die österreichische Position ist. Sie berichten über Vorhaben und schreiben dann unter anderem: In diesen oder jenen Bereichen „sieht Österreich noch grundsätzlichen Diskussionsbedarf“. Ja welchen, bitte schön? Welche Position vertreten Sie zu diesem Punkt, wenn Sie das so schreiben? Sie heben auch


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