Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 247

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Die Milchquote ist abgeschafft, die Milchquote läuft aus, das ist altbekannt. Österreich ist jener Staat gewesen, der sich als Einziger noch für den Erhalt dieser Quote eingesetzt hat. Man muss akzeptieren, dass es da keine Zustimmung der Euro­päischen Union gibt. Im Übrigen haben wir derzeit die Milchquote und eine Über­lieferung dieser Milchquote, indem die Bauern 33 Millionen € Superabgabe zahlen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber für den alpinen Raum!) Das heißt, die Milchquote ist kein Schutz, in Wahrheit behindert sie. Daher ist das Auslaufen der Milchquote ein Mittel, um es neu aufzustellen. Das tun wir. Die Voraussetzung ist eine vertragliche Basis zwischen den Bauern und der Molkerei. Bei uns sind die Bauern in genossen­schaftlicher Hand, das heißt in der Hand der Bauern. Daher kann hier im Sinne einer bäuerlichen Landwirtschaft effektiver kooperiert werden. Da geht es um die Absiche­rung der Milchwirtschaft, nicht nur im flachen Land, sondern auch im alpinen Raum, und insgesamt um eine ordentliche Lebensmittelproduktion.

Des Weiteren: Im Klimaschutzbereich sind die Positionen klar. Ja, ich halte das Ergebnis von Durban für einen Durchbruch. Jahrelang haben sich China, die USA, Indien, Brasilien dagegen gewehrt, in ein Weltklimaschutzabkommen eingebunden zu werden. In der laufenden Kyoto-Periode haben diese Länder null Verpflichtungen. Und es ist uns, der Europäischen Union, in Durban gelungen, dass diese Staaten sich verpflichtet haben, bei einem zukünftig auszuarbeitenden Weltklimaschutzabkommen mit dabei zu sein. Das ist wichtig, denn mittlerweile sind China und die USA die größten Emittenten von Treibhausgasen, und wenn diese Staaten nicht mittun, dann ist Klimaschutz eine halbe Sache in der Welt, und dann verstehen die Menschen in Österreich nicht, warum wir und andere Klimaschutz machen, während die großen Emittenten keine Verpflichtungen haben. Das ist klar, und das ist auch Teil unserer Umweltpolitik, genauso wie wir Europa gestalten.

Ich habe das Selbstbestimmungsrecht in der Frage der Gentechnik eingebracht. Ich will, dass wir in Österreich selber entscheiden, was auf unseren Äckern und Feldern geschieht. Ich will mir nicht von Europa vorschreiben lassen, dass wir gentechnik­veränderte Pflanzen auf unseren Feldern haben. Und dieses Selbstbestimmungsrecht wurde dann von der Kommission übernommen. Die dänische Ratspräsidentschaft unterstützt unsere Idee. Große Staaten wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien unterstützen diese allerdings nicht. Daher ist das eine sehr harte Diskussion und ein sehr harter Kampf, dass wir dieses Selbstbestimmungsrecht ab­sichern. Das ist nicht gewonnen, das steht auf des Messers Schneide. Aber wir wollen trotzdem gentechnikfrei bleiben, und dafür kämpfen wir genauso, wie wir keine Atom­kraft haben und jetzt nach dem Regierungsgipfel auch klar ist, dass wir frei werden von Atomstrom, von Graustromimporten – auch ein wichtiger Schritt, der die Glaubwürdig­keit Österreichs unterstützt, und konsequenter Ausbau der erneuerbaren Energie bis hin zur Energieautarkie.

Frau Abgeordnete Brunner, bleiben Sie bei der Wahrheit! Schwarze Sulm: Ich beziehungsweise mein Ministerium hat das Kraftwerksprojekt Schwarze Sulm abge­lehnt, ein negativer Bescheid, wir haben es abgelehnt. Der Oberste Gerichtshof hat gesagt, dass das Kraftwerksprojekt an der Schwarzen Sulm durchgeführt werden soll. Also unterstellen Sie mir nicht, dass ich hier nichts tue! (Abg. Mag. Brunner: Das habe ich nicht gesagt!) Unterstellen Sie mir das nicht! Aber es gibt einen Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat muss man oberstgerichtliche Entscheidungen respektieren. Dass wir kämpfen werden, dass wir uns einsetzen werden: ja, aber unterstellen Sie mir hier nicht andere Dinge.

Und beim UVP-Verfahren geht es bei der Mitbestimmung um die Bürgerrechte. Da ist es eindeutig so, dass im Genehmigungsverfahren die Bürgerrechte gewahrt sind und im Feststellungsverfahren jetzt die Europäische Union sagt, wir sollen das auch im


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