Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 257

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Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen ferner zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Aus­schusses für Land- und Forstwirtschaft, dem Abschluss des Staatsvertrages: Überein­kommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der deutschen und franzö­sischen Sprachfassung, in 1673 der Beilagen, gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, denn ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

22.08.2823. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1689 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechts­verhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert wird (1748 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


22.09.00

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wenn es darum geht, dass der Staat die Regeln für die Beziehungen zu einer religiösen Vereinigung im Allgemeinen aufstellt, so ist darauf zu achten, dass sich der Staat nicht in die Sachen des Glaubens selbst einmischt.

Im Vorfeld zur Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erreichten die Klubs des Nationalrates entsprechende Schreiben und Anregungen seitens der liberalen Juden in Österreich, zusammengefasst in einer Vereinigung, in einer progressiven Bewegung, nämlich „Or Chadasch“. – Ich hoffe, ich spreche das richtig aus.

Es wurde in diesem Zusammenhang auch ein Gutachten des renommierten Kirchen­rechtlers, des Doyens des Kirchenrechts in Österreich, an der Universität Wien vorgelegt, wo es zum Beispiel heißt – ich möchte nur ganz kurz einige Passagen aus der Zusammenfassung zitieren –:

„Die in den Erläuterungen zum Entwurf angesprochene Alternative der Konstituierung als eingetragene Bekenntnisgemeinschaft ist nicht nur unzumutbar, sondern schlicht verfassungswidrig. Sie würde bedeuten, dass liberale Juden, die bisher Mitglieder der Israelitischen Religionsgesellschaft waren, nunmehr in vieler Hinsicht diskriminiert wären.“ – Das sagt der renommierte Kirchenrechtler.

Viel schärfer formulierte es am Tag des Unterrichtsausschusses, am 16. April, Walter Homolka aus der Bundesrepublik Deutschland, ein liberaler Rabbiner und gleichzeitig Rektor des Abraham-Geiger-Kollegs für Rabbiner-Ausbildung an der Universität Potsdam in der Zeitung der „Standard“ unter der Überschrift „Ein Intoleranzedikt für Österreichs Judentum“. Ich zitiere aus diesem Zeitungsartikel:

„Die Religionsfreiheit der verschiedenen Bekenntnisrichtungen würde wesentlich beein­trächtigt und in das Belieben einer Richtung – der Orthodoxie – gestellt.

 


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