Man fragt sich, was die Abgeordneten des Nationalrats verbrochen haben, dass ihnen durch Bundesministerin Claudia Schmied eine solch offensichtliche Missgeburt unterbreitet wird.“
Dann heißt es: „Der grundsätzliche Irrtum des Gesetzentwurfs liegt in der Annahme, beim Judentum handele es sich um eine einheitliche Religionsgemeinschaft.“
Homolka verweist auch darauf, dass in der Bundesrepublik Deutschland diese Rechtsverhältnisse so geregelt sind, dass sich der Zentralrat der Juden als „Zusammenschluss liberaler, konservativer und orthodoxer Gemeinden und Landesverbände“ versteht – mit verschiedenen Details, die es noch dazu gibt.
Und er schließt: „Es wäre kein schöner Ausblick für Österreich, wenn Claudia Schmieds Edikt der Intoleranz wirklich Gesetz werden würde.“
Mit dieser Information ausgestattet, waren wir Abgeordnete im Unterrichtsausschuss, und es wurde dort ein Abänderungsantrag aller fünf Parteien gefasst, über Initiative der Grünen, die gemeint haben, diese Änderung entspreche dem, was ursprünglich im Regierungsvorschlag, in der ursprünglichen Regierungsvorlage drinnen war, und das sei etwas, was auch das liberale Judentum in Österreich entsprechend befriedigen würde.
Der Inhalt dieses Abänderungsantrages war, dass darauf geachtet wird, dass die angemessene Vertretung sämtlicher Strömungen und Traditionen im Judentum in Österreich in diesem Gesetz von den Vertretern der Religionsgesellschaft beachtet werden soll.
Nunmehr hat die Bewegung für progressives Judentum, Wien, Or Chadasch, an uns – ich glaube, auch an andere Parlamentarier – heute folgendes Schreiben gerichtet:
„Am 16. April hat sich der Unterrichtsausschuss des Nationalrats mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, der das Israelitengesetz von 1890 ersetzen soll. Es ist zu würdigen, dass alle Parteien einen Änderungsvorschlag verabschiedet haben, der der Israelitischen Religionsgesellschaft die angemessene Vertretung aller Traditionen auferlegen soll. Man hofft, damit Bedenken auszuräumen, dass das Gesetz in Zukunft einzelne Gruppen benachteiligen wird.
Allerdings würde die vorgenommene Anpassung zu keinem wirksamen Schutz des liberalen Judentums führen. Der Begriff der“ – Zitat – „,angemessenen Vertretung‘“ – Zitatende – „bleibt undefiniert und es wird lediglich auf die von der Religionsgesellschaft anerkannten Traditionen abgestellt. Vielmehr sollte man deutlich machen, dass es um die innerhalb des Judentums bestehenden Traditionen geht, ausdrücklich also auch der liberalen Strömung.
Der aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetzentwurf würde die liberale Strömung des Judentums an der Bildung einer eigenen Kultusgemeinde hindern, Durch die Gesetzesnovelle würden wir somit in unserer freien Religionsausübung gehindert.“
Und: „Sie würden die Belange der evangelischen oder der altkatholischen Kirche auch nicht dem Erzbistum Wien übertragen.“ – Nur als plastischer Vergleich.
„Insofern appellieren wir an die im Nationalrat vertretenen Parteien, mit der Verabschiedung dieses Gesetzes zu warten“.
Das ist eine ernste Sache, und wir wollen da nicht wirklich schnell und rasch darüber hinweggehen, weil wir nicht sehenden Auges in die Problematik von Verfassungsgerichtshofbeschwerden und -erkenntnissen gehen wollen und unter Umständen den
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